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Prozess in AachenDealer aus Kall kam mit zwei Bewährungsstrafen davon

Lesezeit 2 Minuten
Das Symbolbild zeigt das historische Gebäude des Landgerichts Aachen am Adalbertsteinweg.

In einem Prozess vor dem Landgericht in Aachen musste sich ein Mann aus der Gemeinde Kall wegen verschiedener Drogendelikte verantworten.

Kiloweise Marihuana und Amphetamine hatte sich der Dealer zum Weiterverkauf beschafft. Nun wurde er zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt.

Mit gleich zwei zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen ist vor dem Aachener Landgericht der Prozess gegen einen 27-jährigen Mann aus der Gemeinde Kall zu Ende gegangen. Stefan R. (Name geändert) war in mehreren Fällen unter anderem wegen verschiedener Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.

Ihm wurde vorgeworfen, sich neben wenigen Gramm Kokain auch 50 Ecstasy-Tabletten, 1,3 Kilogramm Marihuana sowie insgesamt rund ein Kilogramm Amphetamine zum „gewinnbringenden Weiterverkauf“ beschafft zu haben. Die Drogen wurden bei mehreren Durchsuchungen in Stefan R.s Wohnung in der Gemeinde Kall gefunden. Dabei hatten die Polizeibeamten auch ein Messer und einen Schlagring sichergestellt.

Vor Gericht zeigte sich der angeklagte Mann aus Kall geständig

In einem Fall wurde der 27-Jährige nun wegen des gewerblichen Handels mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, wie eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte. Bei dem Urteil seien auch Geldstrafen aus bereits bestehenden Strafbefehlen mit einbezogen worden, so die Sprecherin weiter.

Höher fiel die Strafe in einem weiteren angeklagten Fall aus. Weil der Mann bei einer Hausdurchsuchung einen Schlagring bei sich getragen hatte, war dieser Tatkomplex von der Staatsanwaltschaft Aachen als bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingestuft worden.

Dafür erhielt der Mann, der die ihm zur Last gelegten Delikte vor Gericht eingeräumt hatte, eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem muss er innerhalb der kommenden sechs Monate insgesamt 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Die Bewährungszeit wurde vom Gericht auf insgesamt vier Jahre festgesetzt. „Verstößt der Mann in dieser Zeit gegen seine Bewährungsauflagen, muss er eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen“, erklärte die Gerichtssprecherin.