Im überarbeiteten Kriterienkatalog will Kall weniger Fläche für Solarparks bereitstellen. Auch der Abstand zu Waldflächen wird angehoben.
KriterienkatalogKall will maximale Fläche für Solarparks von 100 auf 66 Hektar reduzieren
Die Gemeinde Kall wird deutlich weniger Gebiete für die Ansiedlung von PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung stellen als ursprünglich geplant. In dem noch einmal überarbeiteten Kriterienkatalog wurde die maximale Gesamtfläche von 100 auf 66 Hektar reduziert. „Damit sollen auch die Beeinträchtigungen für die Bürger begrenzt werden“, erklärte Bürgermeister Hermann-Josef Esser. Das Thema steht am nächsten Dienstag auf der Tagesordnung des Ausschusses für Entwicklung, Umwelt, Digitalisierung und öffentliche Sicherheit, der im Bürgerhaus in Rinnen tagt.
In Scheven hatte es in der Vergangenheit mehrfach Unmut gegeben, weil dort drei Solarparks geplant sind. Deutliche Kritik an den Plänen war bei einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus geäußert worden. Die Politik hatte sich daraufhin für eine Kartierung des Gemeindegebietes mit der Ausweisung möglicher PV-Freiflächenanlagen-Gebiete und von Sperrzonen ausgesprochen.
Abstand zu Waldflächen in Kall soll angehoben werden
Schon Ende September vergangenen Jahres hatten die Fraktionen über den Kriterienkatalog gesprochen und dabei noch Diskussionsbedarf angemeldet. Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung sah vor, dass der Abstand zwischen PV-Freiflächenanlagen mindestens einen Kilometer betragen muss und die Gesamtfläche der Anlagen in der Gemeinde 100 Hektar nicht überschreiten soll. Außerdem sollten nur Anlagen mit einer Größe zwischen 7,5 und 15 Hektar erlaubt werden. Vorgesehen waren ferner ein 200-Meter-Abstand zu Ortschaften, 100 Meter zu Außenbereichssiedlungen, 30 Meter zu Waldflächen, 250 Meter zu touristischen Einrichtungen. Zu landschaftsbildenden Kulturdenkmälern wie dem Kloster Steinfeld soll eine Distanz von 1000 Metern eingehalten werden.
Nach einer interfraktionellen Entscheidung soll der Abstand zu Waldflächen nun auf 50 Meter angehoben werden. Außerdem werden die minimale Distanz zwischen zwei Parks von einem Kilometer auf 750 Meter und die Mindestgröße der Solarparks von 7,5 auf 5 Hektar reduziert. „Damit orientieren wir uns an den Vorgaben anderer Kommunen“, sagte der Bürgermeister.
Bei interkommunalen Anlagen mit Nachbarkommen abstimmen
Bei gemeindeübergreifenden Solarparks will sich Kall mit den Nachbarkommunen abstimmen. „Dadurch soll verhindert werden, dass an interkommunalen Grenzen riesige Anlagen entstehen“, sagte Esser. Deshalb soll auch hier die maximale Größe von 15 Hektar gelten. „Im Einzelfall sind aber auch noch andere Entscheidungen möglich“, betonte der Bürgermeister.
Die Gesamtfläche der Anlagen, die im Gemeindegebiet entstehen können, wird im Konzept von 100 auf 66 Hektar verringert, was laut Verwaltung etwa einem Prozent der Gesamtfläche der Gemeinde und rund zwei Prozent der landwirtschaftlichen Fläche entspricht. „Mit der Reduzierung soll auch sichergestellt werden, dass nicht zu viele hochwertige landwirtschaftliche Flächen verloren gehen“, so der Bürgermeister.
Auf Anlagen in privilegierten Bereichen, die innerhalb von 200 Metern Entfernung zur Bahnstrecke Köln-Trier liegen, hat die Gemeinde aber wie andere Kommunen auch keinen planungsrechtlichen Einfluss, weil für Vorhaben auf diesen Flächen kein Bebauungsplan erstellt werden muss.