Davon profitieren auch die Menschen im Kreis Euskirchen: Die Fristen für die Wiederaufbau-Anträge nach der Flutkatastrophe sind verlängert worden.
Lob und KritikFristen für Wiederaufbau im Kreis Euskirchen verlängert
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Fristverlängerung für die Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe zugestimmt. Demnach können Hochwasser-Betroffene nun bis zum 30. Juni 2026 ihre Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen.
Zudem ist die Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 verlängert worden. Ursprünglich sollte die Antragsfrist am 30. Juni 2023 enden.
SPD-Chef Thilo Waasem kritisiert Antragsformalien
„Ich freue mich über die Entscheidung“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif: „Die Gründe, warum Betroffene noch keinen Wiederaufbauantrag gestellt haben, können vielfältig sein. Daher ist es gut, dass nun mehr Zeit vorhanden ist.“ Die Entscheidung zeige, wie solidarisch Bund und Länder sind.
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Zum Thema „Komplexität der Wiederaufbauanträge“ sagt der Weilerswister Christdemokrat: „Am Anfang hat es geruckelt. Es war aber auch Neuland für alle Beteiligten.“ Dass die Kosten der Kommunen für Personal, das den Wiederaufbau bearbeitet, nicht zurückerstattet bekommen, hält Seif „nicht für richtig“. Aber insgesamt funktioniere das System gut, sagt Seif.
April 2023: Mehr als 170 Beratungen rund um die Wiederaufbauhilfe im Kreis Euskirchen
Thilo Waasem, Vorsitzender der Kreis-SPD, hatte das Antragsverfahren jüngst noch einmal als zu komplex bezeichnet. Unterm Strich sei die Entscheidung aber gut, da „noch nicht alle Menschen, aber auch Unternehmen und Kommunen in der Lage gewesen sind, die komplexen Anträge in der bisherigen Frist zu stellen.“ Wichtig wäre zudem eine Initiative für die schnellere Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, so Waasem.
Klaus Voussem, Landtagsabgeordneter der CDU, entgegnet der Kritik Waasems: „Die Menschen brauchen Zuversicht. Was sie sicherlich nicht brauchen, ist eine Miesepetrigkeit der SPD. Irgendwie haben alle daran mitgewirkt, dass wir heute da sind, wo wir stehen. Das sollte man anerkennen und als positiv bewerten.“
Dass die Fristen verlängert worden sind, sei ein wichtiges Signal für alle Betroffenen, „weil der Wiederaufbau an vielen Stellen noch lange nicht abgeschlossen ist“. Er wisse aus eigener Erfahrung, dass Menschen aufgrund ihrer Erlebnisse rund um das Hochwasser noch nicht in der Lage gewesen seien, sich um Wiederaufbauanträge zu kümmern – beispielsweise, weil das Ereignis psychologisch noch nicht verarbeitet worden sei.
Laut Voussem sind an die Kommunen in NRW bis März 2023 etwa 1,9 Milliarden Euro Wiederaufbauhilfe ausgezahlt worden. Von den 23.000 gestellten Privatanträgen seien 22.500 im Bewilligungsverfahren. An privat von der Flut Betroffene seien 700 Millionen Euro an Wiederaufbauhilfen ausgezahlt worden.
Landrat Markus Ramers begrüßt die Entscheidung: „Es ist wichtig und richtig, die auslaufende Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe zu verlängern. Denn wir haben weiterhin einen hohen Beratungsbedarf und erhalten immer noch Erstanträge von betroffenen Menschen, die Schäden durch die Wiederaufbauhilfe des Landes NRW regulieren möchten.“ Im April 2023 sind nach Angaben des Kreises 174 Betroffene beraten worden. Insgesamt seien 7463 Beratungen seit September 2021 durchgeführt worden.