Nettersheim – Auf dieser Seite finden Sie Fakten zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in Nettersheim sowie während und nach dem Wahlabend die Ergebnisse für die Gemeinde Nettersheim.
Nettersheim gehört zur Bundestagswahl 2021 zum Wahlkreis 92 – Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II. Alle abgegebenen Stimmen zählen also in das Ergebnis für den Wahlkreis.
Informationen zum Gesamtergebnis auf Bundesebene finden Sie hier (folgt noch).
Wahlergebnis Nettersheim
Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse aus Nettersheim.
Ergebnis Erststimmen
Ergebnis Zweitstimmen
Wen kann ich in Nettersheim direkt wählen?
Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer den Wahlkreis im Bundestag direkt vertreten soll. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Wahlkreis, Wahlkreis 92 – Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.
Welche Partei kann ich im Rhein-Sieg-Kreis wählen?
Mit der Zweistimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Bundestag mit. 40 verschiedene Parteien stehen zur Wahl.
Wie wähle ich bei der Bundestagswahl in Nettersheim?
Es gibt drei Möglichkeiten zu wählen: die Wahl am Wahltag im Wahllokal (Urnenwahl), die Briefwahl oder die Direktwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltermin im Wahlbüro.
Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?
Sie dürfen wählen, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 26. Juni in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.
Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post einige Wochen vor dem Wahltermin mit allen Informationen zur Stimmabgabe.
Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an Birgit Poensgen unter Tel. 02486/78340 oder b.poensgen@nettersheim.de.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen – per Vorlage des Ausweises in Ihrem Wahlbüro, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an Birgit Poensgen unter Tel. 02486/78340 oder b.poensgen@nettersheim.de wenden.
Wann kann ich im Wahllokal wählen?
Mit der Benachrichtigung können Sie in ihrem Wahllokal am Wahltag, dem 26. September 2021, zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. Oben auf dieser Seite können Sie anhand Ihrer Anschrift nach Ihrem Wahllokal in Nettersheim suchen.
Briefwahl in Nettersheim – Wie wähle ich per Post?
Es gibt drei Möglichkeiten, die Briefwahl in Nettersheim zu beantragen: Entweder über die gemeindliche Internetseite, per E-Mail an b.poensgen@nettersheim.de mit Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Ort und nach Möglichkeit, Wahl- bzw. Stimmbezirk und Wählerverzeichnisnummer oder per Vorsprache im Wahlbüro.
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In Ihren Wahlunterlagen ist ein Antrag auf Briefwahl enthalten, den Sie zurücksenden können. Es ist keine Begründung nötig, weshalb Sie per Brief wählen möchten. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen dann zugeschickt.
Ab dem 30. August 2021 können Sie Briefwahlunterlagen auch im Wahlbüro, Rathaus, Zimmer 25, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim, abholen.
Die Briefwahl endet am 24. September 2021 um 18 Uhr.
Direktwahl in Nettersheim – Wie wähle ich vorab?
Das Wahlbüro der Gemeinde Nettersheim ist ab dem 30. August geöffnet. Diese Möglichkeit sollte laut Verwaltung jedoch auf Grund der aktuellen Corona-Lage nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.
Wann ist das Wahlbüro in Nettersheim geöffnet?
Täglich von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr.