Verbraucherzentrale EuskirchenDas sollten Betroffene bei Sturmschäden wissen
Von Johannes Bühl
Lesezeit 1 Minute
Kreis Euskirchen – Welche Versicherung deckt welche Schäden ab? Was müssen Betroffene darüber hinaus beachten? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps.
- „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung
- Stürmisch sei es nach den Bedingungen der Versicherer
- Was die Beweislast angeht, erklärt die Verbraucherzentrale:
- Ist das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum auf das Haus gefallen, sollten Hausbesitzerinnen und -besitzer eine
- Seien Teile der Inneneinrichtung betroffen
Das könnte Sie auch interessieren:
- „Reguliert werden auch
- Hat der Sturm