Ein 43-Jähriger bestreitet den Vorwurf, er habe Losungen der NSDAP und der SA verwendet. Jetzt soll seine Mutter in den Zeugenstand.
Prozess in EuskirchenZülpicher soll Nazi-Parolen verbreitet haben
Ein Mann aus Zülpich steht in Euskirchen vor Gericht, weil er im Internet zweimal nationalsozialistische Parolen verbreitet haben soll. Die Vergehen, für die er angeklagt ist, fallen unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuches: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der 43-Jährige streitet die Vorwürfe ab. Am nächsten Verhandlungstag soll eine Zeugin Licht ins Dunkel bringen: seine Mutter.
Die Bonner Staatsanwaltschaft legt dem Zülpicher erstens zur Last, er habe am 18. März dieses Jahres auf der Plattform X unter Verwendung seines Profils einen Post (eine Nachricht) mit diesem Inhalt veröffentlicht: „Ich hoffe es und drücke Herrn Höcke beide Daumen: alles für Deutschland.“ Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine Losung der SA handele, wegen deren Verwendung auch der thüringische AfD-Landtagsfraktionsvorsitzende Björn Höcke angeklagt worden sei.
Angeklagter aus Zülpich soll eine Parole der NSDAP verwendet haben
Zweitens soll der Angeklagte sich am 17. Mai, wieder auf X, ein weiteres Mal gesetzeswidrig geäußert haben, diesmal unter anderem so: „Eine Aussage wie ,Alles für Deutschland' zu verbieten, sagt alles über Deutschland aus. Deutschland, erwache!“ Er habe gewusst, so die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, dass der Appell „Deutschland, erwache“ eine Losung der NSDAP sei.
Verteidiger Frank Kurthen erklärte, dass sein Mandant sich nicht zu den Vorwürfen äußern werde, und regte gleich darauf an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Damit biss er bei der Gegenseite und beim Gericht auf Granit. „Ich stelle kein Verfahren ein, in dem es um Parolen der NSDAP geht“, widersprach die Anklagevertreterin dem Verteidiger, und die Vorsitzende Richterin Julia Hodouschek sagte: „Hier zu erklären: ‚Wir sagen nichts, aber wir möchten das Verfahren einstellen‘ – das geht nicht.“
Nun ging der Anwalt doch auf die Tatvorwürfe ein. Er sagte, dass sein Mandant in einer Wohnung mit seiner Mutter lebe und dass sie, die Mutter, „vollen Zugriff auf seinen PC“ habe. Der Angeklagte sei unschuldig, erklärte Kurthen und fügte hinzu: „Möglicherweise hat die Mutter die Taten begangen. Wir benennen sie hiermit als Zeugin.“
Hodouschek vertagte den Prozess daraufhin auf den 24. Januar 2025. Die Mutter des Angeklagten wird dazu als Zeugin geladen.