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ÄrgernisStadt Zülpich entfernt Kerzen und Gestecke von Grabplatten, ohne zu informieren

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Auf einer Wiese liegen Grabplatten im Kreis. Welkes Laub liegt darüber. An einer Grabplatte steht eine rote Friedhofskerze.

Nur ein paar Grablichter stehen noch an den Baumgräbern auf dem Zülpicher Friedhof.

Grabschmuck ist an den Baumgräbern auf dem Zülpicher Friedhof nicht erlaubt, wurde zu Allerheiligen aber geduldet. Dieses Jahr nicht mehr.

Renate Keymer ist aufgebracht: „Da ist nie etwas weggekommen.“ Seit acht Jahren bringt die 79-Jähriger nach eigener Aussage an Allerheiligen Gestecke und Kerzen zum Grab ihrer Schwägerin und ihrer Nichte auf dem Zülpicher Friedhof. In diesem Jahr habe die Stadt Zülpich die Sachen kurz darauf einfach entfernt und entsorgt.

Keymers Angehörige sind in einer Baumgrabstätte beerdigt. Dabei handelt es sich um Urnengräber, die in Kreisen rund um Bäume angelegt wurden und auf denen nur kleine Grabplatten angebracht sind. Das Aufstellen von Grabschmuck, Kreuzen, Vasen, Gestecken, Schalen oder Beschilderungen ist dort laut Friedhofssatzung nicht gestattet. Das weiß Keymer auch.

An Allerheiligen war der Grabschmuck bereits abends entfernt

„Das ist eine stille Vereinbarung, dass man im Winter, wenn nicht mehr gemäht wird, etwas dahin stellen darf“, sagt sie. Zumindest sei das in den vergangenen acht Jahren so gewesen. Da habe sie jedes Jahr an Allerheiligen etwas auf die Grabplatten gestellt und das habe wochenlang dort gestanden. Und sie sei damit auch nicht alleine gewesen, auf fast allen der Grabplatten habe ein Gesteck, eine Schale oder eine Kerze gestanden.

In diesem Jahr sei sie Allerheiligen am Abend zum Friedhof gegangen. „Ich kam da an bei meiner Nichte: alles weg!“ Sie habe zuerst gedacht, dass Sachen gestohlen worden seien. Als sie zwei Tage später wieder etwas dorthin stellen wollte, sei ihr aufgefallen, dass alle Gräber leer gewesen seien.

Stadt Zülpich hat Entschädigung gezahlt

Eine Passantin habe ihr berichtet, Mitarbeiter des Bauhofs hätten die Sachen abgeräumt und weggeschmissen. „Das darf doch wohl nicht wahr sein“, empört sich Keymer.

„Formal gesehen hat keiner unserer Mitarbeiter einen Fehler gemacht“, sagt Torsten Beulen, Sprecher der Stadt Zülpich, dazu. Empathisch sei allerdings alles falsch gemacht worden, was man habe falsch machen können. Zwar sei es im ganzen Jahr nicht zulässig, Grabschmuck auf den Baumgräbern abzulegen, aber es könne jeder verstehen, dass Menschen gerade an den stillen Feiertagen ihrer Verstorbenen gedenken wollen.

„Dass es abgeräumt wurde zu diesem Zeitpunkt, ist natürlich indiskutabel“, so Beulen. Die Stadt stehe bereits mit Frau Keymer in Kontakt und habe sie für die Kosten des weggeschmissenen Grabschmucks entschädigt. Das Geld sei am Dienstag bei ihr auf dem Konto eingegangen, bestätigt Keymer.

Inzwischen hat Keymer wieder ein Gesteck und eine Laterne auf das Grab ihrer Nichte gestellt. Auch auf anderen Baumgräbern stehe wieder etwas, berichtet sie. Sie hoffe, dass das nun stehen bleibe. Schließlich störe der Grabschmuck doch niemanden, da in den Wintermonaten nicht gemäht werde. Satzung hin oder her.