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Kita-Betrieb bleibt eingeschränkt: Stäbchen-Tests

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Düsseldorf – Die Kindergärten in Nordrhein-Westfalen bleiben auch nach den Osterferien im eingeschränkten Regelbetrieb. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Information des Familienministeriums an Eltern und Kitas hervor.

Demnach bleibt es bei der pauschal um zehn Wochenstunden reduzierten Betreuung in festen Gruppen. Familienminister Joachim Stamp (FDP) begründete das am Donnerstag in Düsseldorf mit „der derzeit unsicheren Entwicklung des Infektionsgeschehens”. NRW geht aber nicht zurück in den in den „Notbetrieb” mit stark eingeschränktem Zugang nur für Eltern bestimmter Berufsgruppen und besonders Bedürftige.

Erstmals wird es nach den Osterferien kostenlose Selbsttests nicht nur für die Beschäftigten in Kitas sowie Tageseltern geben, sondern auch für die Kinder. „Die Eltern erhalten für ihre Kinder ab der kommenden Woche zwei Tests”, kündigte Stamp an.

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Geliefert werden für Erzieher wie auch für die Kinder die gleichen Stäbchen-Schnelltests, die nur in den vorderen Bereich der Nase eingeführt werden und die auch für jedermann im Handel erhältlich sind. Besondere Mini-Stäbchen für Mini-Nasen gibt es nicht.

„Nach ausführlichen Beratungen mit Wissenschaftlern und Pädagogen haben wir uns entschieden, dass die Stäbchen-Tests, die nur minimal in die Nase eingeführt werden können, bei kleineren Kindern durch die Eltern zu Hause durchgeführt werden können – bis andere, leichter handhabbare Testmöglichkeiten massentauglich und praktikabel sind”, erklärte Stamp.

Er bedaure, dass die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) „öffentlich angepriesenen "Spucktests" von Mitarbeitern des Robert-Koch-Instituts als für kleine Kinder ungeeignet eingestuft werden”. Daher seien sie keine Alternative.

Der Familienminister begrüßte aber ausdrücklich den Kölner Modellversuch mit sogenannten Lolli-Tests. Allerdings handele es sich dabei nicht um Antigen-Schnelltests, sondern um PCR-Tests, die im Labor ausgewertet müssten. „Aufgrund der damit verbundenen Kapazitäten kann dieses Modell noch nicht landesweit ausgerollt werden”, stellte Stamp fest. „Ich bin aber froh, mit allen Akteuren der Kindertagesbetreuung eine pragmatische Lösung gefunden zu haben, die den Schutz der Einrichtungen weiter erhöht.”

Die SPD-Opposition warf die Frage auf, ob die schwarz-gelbe Landesregierung sich möglicherweise für die finanziell günstigere Test-Variante entschieden habe statt für eine kindgerechtere. Der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Dennis Maelzer, sprach sich dafür aus, Spuck- und Lolli-Tests einzuführen.

„Die Anwendung der Schnelltests erfolgt auf freiwilliger Basis”, heißt es im Informationsschreiben des Ministeriums. Geliefert würden ab Montag Antigen-Schnelltests, die nach 15 Minuten Aufschluss darüber gäben, ob jemand zu dem Zeitpunkt infektiös sei. Die beigefügte Bedienungsanleitung enthält einen QR-Code zu einem Schulungsvideo für den Abstrich im vorderen Nasenbereich.

Tageseltern erhalten die Tests demnach über die Jugendämter. In den Kitas soll die Verteilung an die Eltern und an die Beschäftigten - für Letztere sind, ebenso wie für die Kinder, zwei Selbsttests pro Woche und Person vorgesehen - in eigener Verantwortung übernommen werden. Zunächst würden Verpackungseinheiten mit fünf Tests zur Verfügung gestellt. „In der Folge sollen Einzelverpackungen geliefert werden.” Eltern und Tageseltern bestimmen den Zeitpunkt der Testungen selbst, die Kita-Beschäftigten sollen sich mit dem Träger über Ort und Zeitpunkt abstimmen.

Bei einem positiven Testergebnis dürfen Erzieherinnen und Tageseltern keine Kinder mehr betreuen. Positiv getestete Kinder dürfen nicht mehr zur Betreuung kommen. Ein positives Selbsttestergebnis löse zwar keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus, stellte das Familienministerium klar. Es sei aber unverzüglich ein aussagekräftigerer PCR-Test in einem Testzentrum oder beim Hausarzt vorzunehmen.

Bis zum Ergebnis seien alle Kontakte zu vermeiden und häusliche Quarantäne angesagt. Bei einem PCR-Nachweis erfolgten alle weiteren Schritte gemäß den landesrechtlichen Verordnungen beziehungsweise nach der Verfügung der örtlich zuständigen Behörden. Dies gelte auch für die Rückkehr des betroffenen Kindes in die Betreuung und für die Wiederaufnahme der Tätigkeit eines infizierten Beschäftigten.

Die Gewerkschaft Verdi forderte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf, den von ihm proklamierten „Brücken-Lockdown” wenigstens in NRW auch anzuwenden. Reduzierte Betreuungszeiten beinhalteten noch keinen Schutz vor Ansteckungen, kritisierte Landeschefin Gabriele Schmidt. Mittlerweile sei erwiesen, dass Kinder vermehrt Träger des Coronavirus seien. Auch Testen biete keinen ausreichenden Schutz für die Kita-Beschäftigten in NRW.

© dpa-infocom, dpa:210408-99-129047/3 (dpa/lnw)