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Kita, Schule, Polizei: SPD will Kinderschutz-Ausbildung

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Düsseldorf – Die SPD will im Fall eines Wahlsieges in Nordrhein-Westfalen Kinderschutz zur Pflicht-Ausbildung für Erzieher, Lehrer, Polizisten, Richter und weitere Berufsgruppen machen. Das kündigte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 15. Mai, Thomas Kutschaty, an. Unter dem Titel „Kindern besser zuhören - Personal professionalisieren” legte er am Dienstag in Düsseldorf einen Fünf-Punkte-Plan für wirksameren Kinderschutz vor.

Das Programm sei eine Lehre aus den schlimmen Missbrauchsserien, die in NRW seit 2019 - verbunden mit Tatorten wie Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach - endlich aufgedeckt worden seien, erläuterte Kutschaty. Eine erschreckende Erkenntnis sei: „Ein Kind muss in einem Verdachtsfall im Durchschnitt sieben Personen ansprechen, bevor ihm geglaubt wird.” Das könne so nicht bleiben.

Damit Kinderschutz künftig stärker aus dem Blickwinkel der Betroffenen wahrgenommen werde, statt bloße Strukturen abzuarbeiten, müsse auch das Vorgehen der Jugendämter professionalisiert werden. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Kindesmissbrauch, der die Arbeit von Jugendämtern, Polizei, Justiz und weiteren Einrichtungen unter die Lupe genommen hatte, habe „eklatante Mängel” zutage gefördert, bilanzierte der Ausschussvorsitzende Martin Börschel (SPD). Im Missbrauchskomplex zu den hundertfachen Straftaten auf einem Campingplatz im lippischen Lügde seien allzu häufig „bestenfalls Formalitäten abgearbeitet worden”.

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Die SPD prüfe jetzt, wie trotz der kommunalen Selbstverwaltung in diesem Bereich „juristisch wasserdicht” eine landesbehördlich geregelte Fachaufsicht über die Jugendämter etabliert werden könnte, sagte der Vorsitzende des parlamentarischen Familienausschusses, Wolfgang Jörg. Die Sozialdemokraten wollen außerdem einen NRW-Kinderbeauftragten als Ansprechstelle für alle Betroffenen und als Koordinator für unabhängig von den Jugendämtern arbeitende örtliche Ombudsstellen.

Die Kinderschutzkommission des Landtags hatte moniert, dass in den 186 Jugendämtern des Landes sehr unterschiedlich gearbeitet werde. Personal und Arbeitsbelastung seien ungleich verteilt, landesgesetzliche Standards fehlten, monierte die Vorsitzende Britta Altenkamp (SPD).

Kutschaty will in vielen Berufen, die maßgeblich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Kinderschutzmodule in die Aus- und Fortbildung implementieren. Die würden damit zur Dienstpflicht, betonte der ehemalige NRW-Justizminister. Dabei gehe es auch um einen empathischen Umgang mit den Opfern, zugewandtes Personal und das Vermeiden unnötiger Mehrfachvernehmungen, damit missbrauchte Kinder sich in den Behörden nicht erneut als Opfer fühlen müssten, unterstrich Börschel.

Wolfgang Jörg erklärte: „Wir müssen lernen, hinzuschauen, die Zeichen richtig zu interpretieren.” Auch Täterprofile und -strategien müssten besser erkannt werden. Das Ziel sei: Wer in solchen Berufen arbeite, habe entsprechende Ausbildungsmodule zu durchlaufen - „sonst gibt es die staatliche Anerkennung nicht”.

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) verwies auf ein Handlungskonzept mit 66 Maßnahmen, das die Landesregierung im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder bereits auf den Weg gebracht habe. Dank erheblich erhöhter Fördermittel könne nun in ganz NRW spezialisierte Beratung angeboten werden.

Durch eine Gesetzesänderung habe nun jede Schule ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen. Zur Unterstützung seien die schulpsychologischen Dienste um 100 Stellen aufgestockt worden. Darüber hinaus sei der Opferschutz gestärkt worden.

„Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein abscheuliches Verbrechen”, unterstrich Stamp in einer Mitteilung. Der Kampf dagegen sei aber eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. „Jeder von uns ist daher gefordert, noch genauer hinzusehen sowie hinzuhören und Verdachtsfälle umgehend zu melden”, betonte Stamp.

Die Kinderschutz-Expertin der CDU-Fraktion, Christina Schulze Föcking, sieht in den Forderungen der SPD nichts Neues, sondern „eine abgespeckte Version des aktuellen Kinderschutzgesetzes” sowie des Handlungskonzepts der Landesregierung.

© dpa-infocom, dpa:220419-99-963970/4 (dpa/lnw)