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Kölner Silvester-VerordnungBöllern und draußen Feiern verboten

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Das Jahresende steht an: Die Stadt Köln erlässt strenge Regeln für Silvester.

Köln – Kein Feuerwerk um Mitternacht, kein Anstoßen mit Sekt auf der Straße, die Plätze leer gefegt: Silvester 2021 dürfte für viele Kölner zum Déja-vu werden: Wie im Vorjahr hat die Stadt wegen der Corona-Pandemie Menschenansammlungen und das Abbrennen von Pyrotechnik am Rheinufer, in der Altstadt und in vielen weiteren Teilen der Stadt großflächig verboten. Am Dienstag wurde dazu eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen.

Die wichtigsten Punkte:

Feuerwerk: Der Verkauf von Feuerwerksartikeln zu Silvester wurde bereits Anfang Dezember von Bund und Ländern untersagt. Das Verbot, Feuerwerk abzubrennen, regeln die Kommunen über Verbotszonen. In Köln sind in den so definierten Bereichen vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, Menschenansammlungen und das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt. Wer sich nicht daran hält, für den kann es teuer werden. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden nach Angaben der Stadt mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro bestraft.

Verbotszonen: Betroffen sind Rheinuferpromenade, Domumgebung, Altstadt, Hohenzollernbrücke, Rheinpark, Deutzer Brücke, Severinsbrücke, Rheinauhafen und Deutz Süd, ferner Hohenzollernring, Friesenplatz und Rudolfplatz sowie das Zülpicher Viertel (siehe Grafik). Auch am Ebertplatz, im Theodor-Heuss-Park und auf der Deutzer Freiheit sind Feuerwerk und Treffen von Menschen in Gruppen in der Silvesternacht verboten, ebenso auf allen anderen Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet. Weitere Verbotszonen sind Brüsseler Platz, Chlodwigplatz, Friesenplatz und Friesenstraße. In den Veedeln gilt das Verbot im Görlinger-Zentrum in Bocklemünd, im Zentrum von Chorweiler, in Mülheim am Wiener Platz sowie an der Frankfurter Straße und der Keupstraße.

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Köln und die Silvesterregeln: Grafik.

Begründung: Die genannten Orte hätten sich „in den Vorjahren als Silvester-Hotspots erwiesen“, so die Stadt. Daher werden dort mit Bezug auf die Coronaschutzverordnung NRW Verbotszonen eingerichtet, um Kontakte zu minimieren. Die Stadt ruft dazu auf, auch dort, wo im öffentlichen Raum das Abbrennen erlaubt wäre, auf Feuerwerk zu verzichten. Ordnungsamt und Polizei seien an Silvester und Neujahr im Einsatz, um die Regelungen durchzusetzen.

Absperrungen: Es wird abgesperrt wie 2020: um 18 Uhr Hohenzollernbrücke und östliche Domumgebung, ab 18.30 Uhr der Rest des Domumfelds, ab 15 Uhr der Rheinboulevard bis auf den Panoramaweg, ferner der Grünstreifen zwischen Tanzbrunnen und Hohenzollernbrücke. Bei Bedarf wird auch der Panoramaweg am Hyatt gesperrt.

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Private Treffen: Nach der geltenden Coronaschutzverordnung dürfen nicht geimpfte Menschen drinnen wie draußen maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt. Geimpfte und genesene Menschen dürfen sich privat mit maximal zehn Personen treffen.