Düsseldorf – Die schwarz-gelbe Landesregierung will Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunschs stärker finanziell unter die Arme greifen. Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen. Unverheiratete gesetzlich versicherte Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss.
NRW stellt für die Unterstützung von verheirateten und unverheirateten Paaren jetzt insgesamt 3,7 Millionen Euro bereit. „Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp.
Bisher zahlen Krankenkassen die Hälfte der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung, und das auch nur verheirateten Paaren. Das Land unterstützt die Paare mit Hauptwohnsitz in NRW künftig bei den ersten vier Versuchen einer Behandlung. Die Kosten liegen je nach Methode zwischen 2500 und 5000 Euro pro Behandlung. Die Landesregierung geht von rund 4500 Paaren in NRW aus, die Anträge stellen wollen.
Halber Eigenanteil bei verheirateten Paaren übernommen
Bei verheirateten Paaren übernimmt das Land künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer „verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ leben. Sie erhalten für den ersten bis dritten Versuch 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils. Außerdem bezuschusst das Land sie zusätzlich mit jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche.
Marcel Hafke, familienpolitischer Sprecher der FDP, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, ein unerfüllter Kinderwunsch sei nicht nur „eine enorme psychische, sondern oft auch finanzielle Belastungsprobe“ für betroffene Paare. „Kinderwunschbehandlungen kosten viel Geld.
Wir finden, dass der Kinderwunsch nicht von Geldbeutel oder Wohnsitz der Eltern abhängig sein darf.“ Josefine Paul, familienpolitische Sprecherin der Grünen, geht der Vorstoß von Schwarz-Gelb nicht weit genug: „Auch lesbischen Paaren muss der Zugang zu Kinderwunschbehandlungen ermöglicht werden – hier ist Minister Stamp gefragt auf die Ärztekammern einzuwirken und für Klarheit zu sorgen.“ (mit dpa)