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Sechs VerfügungenNaturfreunde Leichlingen kämpfen weiter für ihr Gelände

Lesezeit 3 Minuten
Reinhold Pupka kämpft für die Naturfreunde Leichlingen weiter um deren Vereinsgelände.

Reinhold Pupka kämpft für die Naturfreunde Leichlingen weiter um deren Vereinsgelände. (Archivfoto)

Das Gelände der Naturfreunde Leichlingen soll komplett geräumt werden.

Er wird sich natürlich nicht geschlagen geben. „Natürlich werden wir darauf antworten“, sagt Reinhold Pupka im Gespräch mit dem „Leverkusener Anzeiger“. Gemeint sind die sechs Ordnungsverfügungen durch die Stadt Leichlingen, die inzwischen beim Vorsitzenden der Naturfreunde Leichlingen eingegangen sind. Bis zum 5. November haben die Naturfreunde Zeit, sich dazu zu äußern.

Seit Monaten wehren sich die Naturfreunde dagegen, ihr Gelände Am Block räumen zu müssen. Der Verein nutzt das Gelände seit mehr als 100 Jahren. Unter anderem stehen dort zwei Häuser (Baujahr 1922 und 1929), dazu diverse Campingbehausungen, in denen Menschen lebten und noch immer leben. Seit 2002 steht das Areal Am Block unter Landschaftsschutz. Der Verein durfte das Gelände wegen einer Duldung trotzdem nutzen. Unter anderem hatte man eine Jugendherberge betrieben. Die ist aber inzwischen ausgelaufen. Die Naturfreunde hätten einen neuen Bebauungsplan beibringen müssen, um dort zu bleiben.

Leichlingen: Politischer Streit entbrannte

Daraus hatte sich ein politischer Streit entwickelt. Besonders das Jamaika-Bündnis aus CDU, Grünen und FDP im Stadtrat hatte die Aufhebung des B-Plans vorangetrieben. Ein letzter Schlichtungsversuch durch Bürgermeister Frank Steffes war gescheitert. Zudem gerieten die Naturfreunde in einen hässlichen Streit mit dem Freizeitverein Crew, die Teile des Geländes ebenfalls nutzten. Nach dem Ratsbeschluss zur Aufhebung des B-Plans hatten die Naturfreunde eine Klage eingereicht.

Menschen haben auf dem Gelände gewohnt oder wohnen noch immer dort.

Menschen haben auf dem Gelände gewohnt oder wohnen noch immer dort.

Die Verwaltung treibt nun die beschlossene Räumung voran. Aus den nun zugestellten Dokumenten gehe hervor, dass man für nichts mehr eine Erlaubnis habe, fasst Reinhold Pupka zusammen. Auch die baulichen Veränderungen durch die Crew an einem der beiden Häuser seien demnach ohne Genehmigung vorgenommen worden.

Unter anderem hätten die Naturfreunde den Gastraum der alten Jugendherberge nicht vermieten dürfen, so Pupka. Dabei sei das in der Satzung so verankert. Der Verein finanziere sich auch durch diese Vermietungen zum Beispiel für Geburtstage. „Das war immer bekannt, da lief nichts unter der Hand“, sagt Pupka.

Mit der Räumung würden vier Leute in Leichlingen obdachlos.
Reinhold Pupka, Vorsitzender Naturfreunde Leichlingen

2017 hatte Pupka die Gästezimmer der Jugendherberge geschlossen, die seien in keinem guten Zustand mehr gewesen. Die untere Etage nutzt der Verein aber nach wie vor. Als Tagungsräume, die man mieten kann. Oder als Büro für die Vereinstätigkeiten. „Wir werden uns jetzt mit unserer Anwältin besprechen“, kündigt Pupka an, der immer noch hofft, „das alles in die richtigen Bahnen zu lenken“.

Gemeint ist, dass die Naturfreunde auf ihrem Gelände bleiben dürfen. Denn die komplette Räumung hätte weitreichende Folgen. Einmal für den Verein: „Der wäre nach 111 Jahren hinüber“, sagt Pupka. Denn die Naturfreunde ohne ihr Areal – das gehe nicht. Der Verein finanziert sich aus den Aktivitäten auf dem Gelände.

Und: „Mit der Räumung würden vier Leute in Leichlingen obdachlos“, so Pupka. Die Menschen, die noch in den Campingbehausungen wohnen. 17 Plätze hatten die Naturfreunde mal vermietet, jetzt seien noch sechs vermietet, sagt Pupka. Der Rest sei inzwischen weg.

Sollte die Räumung erfolgen, dürfe „keine Gehwegplatte mehr da liegen“, sagt Pupka. Das gelte als Versiegelung. Über Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes hatten die Naturfreunde versucht, sich vom Landschaftsschutz befreien zu lassen. Das hat nicht geklappt. Die beiden Häuser müssten trotz Räumung wohl nicht abgebrochen werden, sagt Pupka. Weil sie vor 1960 gebaut worden seien, dazu habe es mal ein Gerichtsurteil gegeben. „Aber im schlimmsten Fall müssten wir die Häuser abschließen und stehen lassen.“