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Baustelle verursacht ProblemeNächtliche Engpässe auf der A3 bei Leverkusen

Lesezeit 2 Minuten
Open Grid Baustelle A3 Gasleitung

Auf der A3 kommt es zwischen Kreuz Leverkusen und Langenfeld in den kommenden Nächten zu Teilsperrungen.

Leverkusen – Aufgrund von Bauarbeiten kommt es in den Nächten zu Donnerstag und Freitag zwischen dem Autobahndreieck Langenfeld und der Anschlussstelle Leverkusen-Opladen zu Engpässen auf der A 3.

Nur eine Spur steht zur Verfügung

In der Nacht vom 27. auf 28. Oktober steht den Verkehrsteilnehmern laut einer Mitteilung der Autobahn-GmbH von 20 bis 5 Uhr in Fahrtrichtung Oberhausen nur eine Fahrspur zur Verfügung. In der folgenden Nacht steht dann in Fahrtrichtung Frankfurt von 20 bis 5 Uhr nur eine Spur zur Verfügung.

Zur Zeit der Teilsperrung baut die Autobahn GmbH die Verkehrsführung um, damit anschließend Hohlräume unter der Fahrbahn der A 3 verfüllt werden können. Diese waren bereits am 1. Juni dieses Jahres entstanden, als das Unternehmen Open Grid Europe beim Bau seiner Ferngasleitung einen Tunnel unter der Autobahn gebohrt hatte. Auf Höhe des Parkplatzes „Reusrather Heide“ sackte der Seitenstreifen in Fahrtrichtung Frankfurt ab. Die beiden rechten Spuren wurden gesperrt und die Hohlräume in den Folgetagen mit Beton verfüllt. Doch die Arbeiten zeigten nicht das gewünschte Ergebnis.

Bruchstellen und Hohlräume

Bis heute ist jeweils eine Spur pro Fahrtrichtung gesperrt, im Bereich des Engpasses darf aktuell nur 40 km/h gefahren werden. Mit dieser Maßnahme, schreibt die Autobahn-GmbH am Montag, soll die Last der Fahrbahn möglichst ausgeglichen und reduziert werden.

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Das ist auch nötig, wie sich nun herausstellt. Denn es befinden sich weitere Hohlräume und mehrere Bruchstellen im Fahrbahnuntergrund der A 3. „Deshalb muss im Rahmen einer Sanierung der Fahrbahnuntergrund verstärkt werden“, teilt die Autobahn-GmbH mit. Die Open-Grid-Tochter Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft habe ein Sanierungskonzept erstellt. Ziel sei es, „den Untergrund zu verfestigen und den beschädigten Fahrbahnaufbau zu erneuern“. (hge)