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AnliegerbeiträgeLärmschutzwand in Opladen betrifft weniger Eigentümer als gedacht

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Die Lärmschutzwand an der Europa-Allee in Opladen.

Die Lärmschutzwand an der Europa-Allee in Opladen.

Die Stadt stellt nach einem neuen Gutachten fest, dass die lärmmindernde Wirkung der Wand an der Europa-Allee weit weniger Eigentümer betrifft.

Der Kreis der Grundstückseigentümer, die sich an den Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwand entlang der Europa-Allee in Opladen beteiligen müssen, ist wesentlich geringer als bislang angenommen. Wie hoch ihre Zahl genau ist, kann die Stadt auch auf Nachfragen nicht sagen. Klar ist, dass es sich nur um 170 Grundstücke handelt, also knapp die Hälfte der Zahl, von der die Verwaltung bisher ausging: 350 Grundstücke mit etwa 450 Eigentümern. Wie die Verwaltung mitteilt, ist der wesentlich kleinere Kreis an Immobilienbesitzern, die zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden, das Ergebnis eines erneuten Gutachtens.

Die lärmmindernde Wirkung der Schutzwand zwischen der Bahntrasse und der Europa-Allee für alle Wohngebäude westlich der Trasse ist dabei unbestritten. Ihr segensreicher Effekt lässt sich auch beziffern: Sie trägt für etliche Anwohner zu einer Minderung des Verkehrslärms oder anders ausgedrückt, einem um mindestens 3 Dezibel (A) geringeren Schalldruck bei.

Die 3 Dezibel Lärmminderung sind der Grenzwert, ab dem Anlieger zur Beteiligung an den Kosten einer Lärmschutzwand herangezogen werden. Und um diese Kostenbeteiligung hatte es vor fünf Jahren heftigen Streit in der Politik gegeben. Am Ende jedoch hatte der Stadtrat im Dezember 2019 eine Sondersatzung erlassen, die festlegte, dass die betroffenen Anlieger 80 Prozent des, wie es im Beamtendeutsch heißt, „beitragsfähigen Aufwands“ in Höhe von 2,6 Millionen Euro zu tragen hätten, mithin also 2,08 Millionen Euro. Auch damals gab es dazu eine Gutachten, dass den Kreis der betroffenen Grundstücke eben auf etwa 350 festlegte.

Neues Gutachten bezieht mehr Lärmquellen ein

Doch Nachfragen aus der Bürgerschaft im Rahmen des Anhörungsverfahrens in der ersten Jahreshälfte 2024 brachten die Stadtverwaltung noch mal ins Nachdenken und führten zur Erstellung eines neuen Gutachtens, das, anders als das erste, nun auch den Verkehrslärm auf der Kölner Straße, Im Hederichsfeld und weiteren Straßen in der Opladener Neustadt miteinbezog. „Demnach erfahren nunmehr weit weniger der zuvor ermittelten Grundstücke eine Lärmminderung von mindestens 3 dB (A). Der Kreis der Beitragspflichtigen reduziert sich folglich“, heißt es dazu seitens der Verwaltung.

Das wird die nun nicht mehr betroffenen Grundstückseigentümer freuen. Andererseits bedeutet der neue Befund natürlich auch, dass die Summe von 2,08 Millionen Euro nun von weniger Immobilienbesitzern zu schultern sein wird. Betroffen sind insbesondere die neuen Baugrundstücke in der Bahnstadt-West an der Europa-Allee, aber auch Bestandsimmobilien an der Bahnallee, Humboldstraße, Friedrich-List- und Robert-Koch-Straße. Auf Nachfragen teilte die Verwaltung mit, dass die Ermittlung des individuellen Beitragssatzes derzeit geschehe.

Da dieser Satz aber von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig ist, lässt sich allein von der Grundstücksgröße oder von der Breite der Straßenfront eines Grundstücks nicht ableiten, wie hoch die zu tragenden Kosten sein werden. Denn auch Faktoren wie die Möglichkeit der maximalen Bebauung eines Grundstückes und die unterschiedliche Schutzwirkung je Geschosse eines Gebäudes fließen in die Berechnung ein.

Die Zeit drängt in jedem Fall: „Aufgrund der drohenden Verjährungsfrist zum Ende dieses Jahres werden die Erhebungsbescheide in Kürze versendet“, heißt es abschließend aus dem Tiefbauamt zum Thema Kostenbeteiligung von Anliegern an der Lärmschutzwand.


Der neue Lärmaktionsplan für Leverkusen ist deutlich strenger als sein Vorgänger. Um jeweils fünf Dezibel wurden die Werte gesenkt, ab denen eine Umgebung als laut gilt in Leverkusen. Tagsüber gelten neuerdings noch 65 dB (A), nachts 55.

Lärmkarte der Stadt Leverkusen, tagsüber

So sieht die Lärmkartierung der Stadt Leverkusen aus, tagsüber.

Welchen Effekt das hat, verdeutlichte jetzt in der Bezirksvertretung I Guido Fischer. Mit den denen Schwellenwerten „versechsfacht sich die Zahl der Betroffenen“, so der Freidemokrat. Aber: Einen Rechtsanspruch, zum Beispiel durch Schutzwände, lärmdichtere Fenster, Flüsterasphalt oder Tempolimits besser geschützt zu werden, „besteht nicht“, schreibt die Stadtverwaltung. Lärmschutz könne im Übrigen nur nach Kassenlage verwirklicht werden. Das heißt für die nähere Zukunft nichts Gutes.