Die Opladener Bürger werden für die neue Lärmschutzwand zur Kasse gebeten.
Am 27. August gibt es eine Infoveranstaltung – direkt im Forum, weil die Stadt offenbar mit vielen Anwesenden und wohl auch mit viel Widerstand rechnet.
Leverkusen – Die Stadt Leverkusen rechnet wohl mit Widerspruch und hat eine entsprechende Informationsveranstaltung für betroffene Opladener Bürger ins Forum in Wiesdorf verlegt. Weil in Opladen leider keine geeigneten Räumlichkeiten für eine Versammlung dieser Größenordnung zur Verfügung stünden, so heißt es, soll ein Bus-Shuttle-Service die interessierten und betroffenen Bürger am Dienstag, 27. August, zu der um 17 Uhr beginnenden Infoveranstaltung von Opladen nach Wiesdorf und später zurückbringen.
Im Nachmittag werden zuvor, zwischen 14.30 und 16 Uhr, die Politiker in Rat, Bezirksvertretung und Fachausschüssen im Forum informiert.
Umlage auf alle Nutznießer
Es geht um die Lärmschutzwand zwischen der verlegten Güterzugtrasse und der neuen Europa-Allee und deren Baukosten. Davon übernimmt die Stadt zwar zehn Prozent, doch 90 Prozent sollen die Anlieger zahlen, das sind immer noch 2,6 Millionen Euro. Pikant: Nicht nur die Investoren der Neuen Bahnstadt West werden gemäß Baugesetzbuch zur Kasse gebeten, sondern alle Wohneigentümer, deren Immobilie durch den Schallschutz gewinnt.
Beitragspflichtig sind rund 450 Eigentümer auf 350 Grundstücken. Laut Stadtverwaltung belaufen sich die im Einzelnen zu erwartenden Kosten zwischen 1000 und 5000 Euro, die für die Erschließung einmalig gezahlt werden müssen. Für große Gesellschaften und Eigentümer mit umfangreichen Grundbesitz fallen deutlich höhere Beiträge an. Gerechtfertigt wird dies damit, dass die Lärmimmissionen bis weit nach Opladen hinein durch die Lärmschutzwand deutlich vermindert werden. Diese schalltechnische Entlastung – die auch durch die bis zu 20 Meter hohen, noch zu errichteten Wohnhäuser bedingt werde – führe zu einer deutlichen Verbesserung der Wohn- und Arbeitssituation. Der Stadtteil erfahre damit bis in Innenstadt und Neustadt eine Aufwertung.
Keine Belastung für Mieter
Laut Stadt sind alle Eigentümer beitragspflichtig, wenn der Schallpegel an ihren Gebäuden durch die getroffenen Maßnahmen um mindestens 3 db(A) gesenkt wird, was ebenso für Gewerbebetriebe wie Wohnungsinhaber gilt. Zwar müssen die Investoren im Neubaugebiet einen höheren Anteil zahlen, doch werden auch die Eigentümer der Bestandsimmobilien zur Kasse gebeten, die hinter den hohen Neubauten liegen. Begründung: „Ohne Schallschutzwand gäbe es auch keine Neubebauung.“
Was den Eigentümern zusätzliche Kosten aufbürdet, lässt die Mieter in Opladen unbehelligt. Die Erschließungskosten sind allein Eigentümersache und nicht umlagefähig.