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Corona-Regeln in LeverkusenMaskenpflicht im Stadtgebiet ausgeweitet

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Die Maskenpflicht im Freien gilt über die Fußgängerzonen hinaus nun auch auf weiteren Straßen in Wiesdorf und Opladen.

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Leverkusen ihre entsprechende Allgemeinverfügung angepasst und für die Zeit vom 1. bis 20. Dezember in Kraft gesetzt. Darin wird – über die bestehenden Schutzvorschriften und Einschränkungen hinaus – die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen ausgedehnt.

Eine Mund-Nase-Bedeckung muss nun über die Fußgängerzonen in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch hinaus auch auf folgenden Straßen getragen werden: auf der Hauptstraße in Wiesdorf sowie in Opladen auf der Kölner Straße und der Düsseldorfer Straße zwischen Berliner Platz und Altstadtstraße.

Ausgenommen von der Maskenpflicht im Freien sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die ausweislich eines ärztlichen Zeugnisses die Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht tragen können. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst kontrolliert, Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Ebenfalls nachgeschärft wurden die Quarantäne-Vorschriften für Corona-Infizierte und deren Haushaltsmitglieder. Alle Informationen sind nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Leverkusen. (ger)

www.leverkusen.de/leben-in-lev/corona-info-leverkusen