Leverkusen – Die Bemühungen der Stadtverwaltung, die Eröffnung weiterer Wettbüros möglichst zu vermeiden, sind zähe Kämpfe. Aktuell gibt es in fast allen Stadtteilen großen Druck aus dieser Branche. Die Polizei attestiert den Stätten der Wettbranche
zumindest die Nähe zu Kriminalität, wie kürzlich im Stadtrat berichtet wurde; im Bezug auf die Stadtentwicklung zeigen sie den Niedergang von Vierteln an.
Opladen
Ein ehemaliger Friseursalon an der Ecke Humboldtstraße/Goethestraße soll zu einem Wettbüro umgebaut werden. Das Vorhaben hat das Bauamt aber erst einmal abgelehnt. Die Stadtverwaltung hält sich mit Detailinformationen zurück, wohl um den Antragstellern keine juristischen Argumente für einen Widerspruch zu liefern. Die Begründung dürfte die in diesem Jahr vom Rat beschlossene Veränderungssperre für die Bahnhofstraße und ihre Umgebung sein. Sie zieht also offenbar.
Ein weiterer Versuch, eine Nutzungsänderung für das Ladenlokal zu erwirken, läuft noch, aber nicht für ein Wettbüro, sondern für eine Wettannahmestelle. Das sind vordergründig zwei sehr ähnliche Geschäftsarten.
Winkelzug
Es handelt sich dabei aber um einen Winkelzug, bei dem Wettannahmestellen juristisch herkömmlichen Lotto-Geschäften gleichgestellt werden und sich so weniger scharfen Regeln unterwerfen müssen.
Schlebusch
Der Versuch, in der ehemaligen Kneipe Apfelbaum, eine Immobilie der Familie Obst in der Fußgängerzone, eine Wettannahmestelle einzurichten, läuft noch.
Sie soll nicht kommen, darin ist man sich einig in der lokalen Politik. Es gibt dazu sogar einen Ratsbeschluss. Das Ende ist noch offen.
Wiesdorf
Hier wurde durch einen Artikel im „Leverkusener Anzeiger“ bekannt, dass ein Wettbüro an der Hauptstraße ohne Genehmigung betrieben wurde. Nach einer Phase der juristischen Scharmützel scheint der Laden zur Zeit offen zu sein, die Betreiber konnten aber die Unterlagen nicht vollständig einreichen. Das Amt will „bis Ende Mai 2021 die Nutzungsuntersagung aussprechen“, wogegen sich der Betreiber aber wiederum wehren kann.
Eigentlich alle Städte sind betroffen
Juristische Kämpfe mit der Branche beschäftigen fast alle mittleren und größeren Städte. Den Betreibern scheint viel Geld für Rechtsanwälte zur Verfügung zu stehen. Möglich sind die vielen Wider- und Einsprüche wegen einer vergleichsweise komplizierten Rechtslage, in der sich für gewiefte Anwälte immer wieder Schlupflöcher auftun.
Neuer Staatsvertrag
Nach Einschätzung von Fachleuten wird sich daran nichts ändern, obwohl der Landtag gerade erst einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beschlossen hat. Bei Vorberatungen im Landtag warnten Fachleute des Städtetags und des Städte- und Gemeindebunds NRW, dass der Vertrag in Teilen eine Katastrophe für Städte und Gemeinden sei. Er konterkariere den Gedanken der Suchtbekämpfung und „es steige auch wieder das Risiko für die Kommunen, in Rechtsstreitigkeiten zu geraten“.
Die CDU- und FDP-Mehrheit winkte den Staatsvertrag durch, die Grünen haben sich enthalten, die anderen Oppositionsparteien, darunter die SPD, stimmten dagegen.
Der Staatsvertrag ist die eine Sache, aber es steht eine weitere wichtige Entscheidung an, die dem Kampf gegen die „Daddelbuden“ beeinflussen wird: eine Verordnung, die die Details für Nordrhein-Westfalen regeln soll. Dazu soll noch nicht alles entschieden sein. Ein Vorstandsmitglied des Fachverbands Glücksspielsucht hat den Landespolitikern bei einer Vorberatung diesen Satz mitgegeben: „Glücksspiele sind Güter, die Schaden für den Einzelnen und für die Gesellschaft mit sich bringen.“