Fehlende Unterkünfte in LeverkusenDieser Fehler gefährdet die soziale Harmonie
Leverkusen – Die Stadt Leverkusen verzichtet aufgrund rechtlicher Bedenken aktuell noch darauf, ukrainische Geflüchtete in leerstehenden Häusern von Bayers Beamtenkolonie unterzubringen. Diese Entscheidung ist ein Fehler – und sollte aus Gründen der sozialen Harmonie schnell widerrufen werden. Ein Kommentar:
Beinahe 800 Menschen aus der Ukraine haben in Leverkusen Zuflucht vor dem schrecklichen Angriff auf ihre Heimat gefunden. Schon jetzt reichen die bestehenden Heime, Container, Wohnungen und Hallen kaum aus, um ihnen allen ein Obdach zu geben. Und die Zahl der Flüchtenden steigt weiter, was sich auch in Leverkusen bemerkbar machen wird – mehrere Tausend Ukrainerinnen und Ukrainer werden erwartet.
Kinder mussten immer wieder zurückstecken
Die hiesige Bevölkerung muss sich jetzt schon einschränken – und macht das gerne. Mehrere Sportvereine können kein Training mehr anbieten, weil Sporthallen zu Notunterkünften werden. Auch der Sportunterricht in Schulen kann nicht wie gewohnt stattfinden. Das ist hart und traurig nach zwei Jahren der Pandemie, in denen gerade Kinder immer und immer wieder zurückstecken mussten. Und doch sind die Menschen bereit dazu.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die positive Stimmung gegenüber den vielen Neuankommenden in der Stadt darf nun nicht aufs Spiel gesetzt werden. Dazu gehört auch, zur Verfügung stehende und verlassene Wohnungen und Häuser für die Ukrainerinnen und Ukrainer zunächst zu nutzen, bevor auf Sporthallen zurückgegriffen wird. Bayer hat diese Wohnungen und Häuser – und lässt sie mitunter seit Jahren leer stehen. Was auch schon in Zeiten der üblichen Wohnungsnot ein Unding ist, darf die Stadt in Kriegszeiten nicht fortführen.
Rechtliche Bedenken müssen untergeordnet werden
Rechtliche Bedenken sollten bei der Entscheidung für oder gegen eine mittelfristige Nutzung der Häuser in der Beamtenkolonie für Geflüchtete deswegen auch eine untergeordnete Rolle spielen. In humanitären Notlagen gilt es, pragmatisch zu handeln.
In diesem Fall gilt: Wenn in der Beamtenkolonie Angestellte des Chemiewerks und deren Familien leben dürfen, gibt es keinen vernünftigen Grund, dies zeitlich begrenzt nicht auch ukrainischen Geflüchteten zu ermöglichen.