Die in der DDR bewährte Regelung wird erstmal an drei Stellen ausprobiert.
Neue VerkehrsschilderLeverkusen erprobt grünen Pfeil für Radfahrer an drei Kreuzungen
Als allgemeines Verkehrsschild, das Autos und Radfahrern gleichermaßen das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel erlaubt, ist der grüne Pfeil eines der wenigen Dinge, die aus der DDR bundesweit in die gesamtdeutsche Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurden: Seit 1994 findet man ihn vereinzelt auch an Ampeln im Westen, wo er aber nur zaghaft von den Behörden eingesetzt wurde, jetzt gibt es eine neue Variante des grünen Pfeils.
An drei Kreuzungen in Leverkusen wird für eine einjährige Testphase der grüne Pfeil angebracht, der ausschließlich Radfahrern das Rechtsabbiegen an der roten Ampel erlaubt: Je eine Ampel in Rheindorf, Opladen und Schlebusch haben das neue Schild bekommen. Auf diese Weise kommen Radfahrende schneller durch den Stadtverkehr, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.
Pilotprojekt bestätigt: Grüner Pfeil fördert Radverkehr
Der Grünpfeil für Radfahrende wurde im Jahr 2019 in einem Pilotprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Verkehrsministeriums in neun Kommunen ausprobiert, darunter Köln. Alle diese Städte hätten den grünen Pfeil für Radfahrer beibehalten und ausgeweitet. Die Stadt Leverkusen möchte jetzt ihre eigenen Erfahrungen sammeln und hat nach einem CDU-Antrag von 2023 den Pfeil versuchsweise eingeführt.
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Man sieht es als Beitrag zur Mobilitätswende, Umweltdezernent Alexander Lünenbach schreibt, dass man damit den Radverkehr in Leverkusen attraktiver gestalten will: „Die Grünpfeil-Regelung verkürzt oder vermeidet Wartezeiten an den Ampeln.“
Sicherheit habe Priorität, schreibt die Verwaltung, sie hält viele Kreuzungen für ungeeignet. Etwa an Unfallhäufungsstellen oder, wenn „sensible Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung liegen“.
Standorte der neuen grünen Radfahrerpfeile
In Abstimmung mit der Polizei hängen die grünen Radfahrerpfeile jetzt an folgenden Kreuzungen:
In Rheindorf an der Netzestraße Ecke Solinger Straße und gegenüber an der Ecke Weichselstraße/Solinger Straße, in Opladen an der Kreuzung Am Kettnersbusch Ecke Kölner Straße und in Schlebusch an der Ecke Mülheimer Straße/Hammerweg.
Einschränkungen
Der Nutzen im praktischen Straßenverkehr dürfte für Radfahrende, die sich streng an die Regeln halten, eher begrenzt sein. Fahren sie auf eine rote Ampel mit Grünpfeil zu, dürfen haltende Pkw nicht rechts überholt werden, es sei denn, es gibt einen der seltenen Radschutzstreifen. Außerdem ist Anhalten am Standstreifen für die Radfahrer an einem grünen Pfeil Pflicht.
Selbstverständlich bedeutet der Pfeil nicht, dass der Pfeil die uneingeschränkte Vorfahrt garantiert: Andere querende Radfahrer und Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder weggeklingelt werden. Der Grünpfeil ist ein Angebot eine Verpflichtung ihn zu nutzen, gibt es nicht.