Wohnen in LeverkusenImmer weniger Sozialwohnungen – Warum die Quote nicht zieht
- Die Zahl der Sozialwohnungen in der Stadt nimmt stetig ab.
- Die Forderung nach einer Quote bei Neubauten wird immer lauter.
- Lesen Sie hier, warum sie kaum Effekt hätte.
Leverkusen – Seit Wochen läuft die Debatte um eine Sozialwohnungsquote. Am Montag will die CDU im Stadtrat endgültig Stellung beziehen, SPD und Grüne sind dafür, Bauherren zu verpflichten, einen festen Anteil von neuen Wohnungen mit öffentlicher Förderung finanzieren zu lassen und auf diese Weise die Mieten zu dämpfen. Denn seit Jahren fallen in der Stadt deutlich mehr Wohnungen aus der Mietbindung als neue hinzu kommen. Die letzten Zahlen stammen aus dem Jahr 2016. Da betrug der Anteil an Sozialwohnungen noch 8,4 Prozent, Tendenz fallend.
Die Frage ist: Lässt sich eine Quote überhaupt durchsetzen? In Wahrheit seien die Möglichkeiten nicht besonders groß, sagt Wolfgang Mues. Der Geschäftsführer der städtischen Wohnungsgesellschaft Leverkusen hat die meisten öffentlich geförderten Wohnungen im Bestand und baut auch die meisten neuen. Das fördert zwar nicht die Rendite der WGL, aber es trägt dazu bei, das Mietniveau in Leverkusen auf einem erträglichen Niveau zu halten: Ein größerer Bestand an günstigen Wohnungen hat auch Einfluss auf den Mietspiegel, auf dessen Basis die maximal erlaubten Steigerungsraten für alle Wohnungsmieten in der Stadt festgelegt werden.
Verträge ohne Wirkung
Auf das Tun der WGL haben die Politiker direkten Einfluss. Alle Bauprojekte müssen durch den Aufsichtsrat, der mit Mitgliedern des Stadtrats besetzt ist. Eine Sozialwohnungsquote ist damit leicht durchzusetzen. Das war’s dann aber auch.
Private Bauherren würden in der Regel in einem Vertrag angehalten, einen bestimmten Teil ihrer neuen Wohnungen mit Geld des Landes zu finanzieren und so eine Mietpreisbindung hinzunehmen. Die Wirklichkeit entlarve das aber als Theorie, sagt Mues, der als ehemaliger Baudezernent die Situation gut kennt: „Die Stadtverwaltung hat kaum eine wirksame Handhabe, wenn der Bauherr die Verpflichtung nicht einhält und weniger oder gar keine öffentliche Förderung in Anspruch nimmt.“ Strafen würden nicht ausgesprochen oder vollstreckt.
Stattdessen herrsche in der Bauverwaltung die Maxime: „Man sieht sich immer zweimal.“ Wobei auch das kein echtes Druckmittel sei, betonte Mues: „Wenn sich der Investor an den Bebauungsplan hält, hat er Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.“ Insofern spiele es keine Rolle, ob er mal negativ aufgefallen ist, weil er entgegen seiner Zusage doch keine Sozialwohnungen gebaut, sondern der besseren Rendite wegen auf öffentliches Geld verzichtet habe.
Das könnte Sie auch interessieren:
Dass mehr Sozialwohnungen bitter nötig sind, steht für Mues außer Frage. Allerdings sieht er kaum eine Handhabe, die Quote im heutigen rechtlichen Rahmen auch durchzusetzen.