In einem zehnstöckigen Wohnhochhaus in Leverkusen ist es derzeit kalt und nass. Nach Rohrbrüchen sind in der Hälfte aller Wohnungen die Heizungen ausgefallen – auch der Aufzug ist defekt.
Kälteste Tage des JahresRohrbrüche verursachen Heizungsausfälle in LEG-Wohnungen in Leverkusen
Bei Außen-Temperaturen um die null Grad frieren derzeit die Bewohnerinnen und Bewohner des zehnstöckigen LEG-Wohnhauses in der Friedrich-List-Straße in Opladen in ihren Wohnungen. In einigen Wohnungen sind zudem die Wände nass. Ursache dafür sind nach Angaben des vermietenden Unternehmens Rohrbrüche an zwei verschiedenen Stellen im Haus, die am vergangenen Freitag festgestellt wurden. Einer führte zum Ausfall des Fahrstuhls, der andere zum Ausfall der Heizungen in der Hälfte aller Wohnungen.
Rohrbruch im Keller: Aufzugsschacht läuft voll
Der erste Rohrbruch ereignete sich im Keller des Hauses und hatte einen Ausfall des Aufzugs zur Folge – der Aufzugsschacht war infolge des Wasserschadens vollgelaufen und hat die zwischenzeitliche Stilllegung des Fahrstuhls nach sich gezogen. Die Mieterinnen und Mieter, die weiter oben wohnen, müssen derzeit viele Treppen steigen, um ihre Einkäufe hochzutragen.
Der Rohrschaden im Keller sei mittlerweile behoben, nun müsse noch das Wasser aus dem Aufzugsschacht gepumpt werden, teilte LEG-Sprecherin Veronika Böhm auf Anfrage mit: „Wir gehen davon aus, dass die von uns beauftragte Fachfirma das Wasser am 22. Dezember wird abpumpen können und somit der Ausfall nicht mehr lange dauern wird.“ Über einen Aushang habe die LEG einen „Einkaufs- und medizinischen Tragedienst“ für die Mieterinnen und Mieter angeboten.
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Ersatz-Heizlüfter: LEG übernimmt Stromkosten der Betroffenen
Darüber hinaus sei laut LEG-Sprecherin Böhm eine Fachfirma damit beauftragt worden, das ursächliche zweite Leck des Rohrbruchs zu orten. Die Ortung laufe derzeit.
Den betroffenen Mieterinnen und Mietern seien durch die LEG Immobilien SE für die Übergangszeit Heizlüfter angeboten worden. Bis auf zwei Mietparteien wurde das Angebot laut Böhm einheitlich angenommen: „Wir übernehmen LEG-seitig die Stromkosten und erstatten unseren betroffenen Mietern einen pauschalen Betrag für die Nutzung.“