Missbrauchsdateien auf dem Mobiltelefon brachten einem Steinbücheler Familienvater eine Strafe ein.
Zwei Missbrauchsdateien auf dem TelefonRichter verurteilt Leverkusener Familienvater
Kann es sein, dass sich Familienmitglieder bei einem Besuch das Handy des Angeklagten genommen, mal eben schnell ein illegales Bild mit einer schweren Missbrauchsdarstellung heruntergeladen und dann über den Facebook-Account des Angeklagten an einen unbekannten Chatpartner verschickt haben? Das glaubt Richter Thomas Nagel dem 43-jährigen Angeklagten nicht und verurteilt den Frisör vorm Leverkusener Amtsgericht am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die er in eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen umwandelt.
Auch die Erklärung des Strafverteidigers, es habe womöglich einen Hacking-Angriff auf das Handy des Angeklagten gegeben, erschien weder dem Amtsrichter noch der Staatsanwältin plausibel. Die sagt: Mit diesen Argumenten werde öfter versucht, die Existenz solcher Dateien in den eigenen Daten zu erklären; Anhaltspunkte dafür gibt es in diesem Fall nicht.
Auf dem Mobiltelefon des Angeklagten fand die Polizei zwei kinderpornografische Dateien. Das Bild und das Video zeigen vergleichsweise schwersten Missbrauch eines vier- bis sechsjährigen Jungen und eines minderjährigen Mädchens, weshalb die Staatsanwältin auf einer Verurteilung bestand. Der Mann hat selbst zwei Kinder. Noch vor Monaten hätte das Vorhandensein auf jeden Fall als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gegolten, nach einer Gesetzesänderung im Sommer 2024 können Richter auch ein Vergehen mit einer geringeren Strafe annehmen, was in dem Fall geschah.
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Das Handy als Gemeineigentum?
Unter Irakern könne man Handys nicht als reines Privateigentum betrachten, versucht der Verteidiger zu erklären. Auf Feiern sei es mehr oder weniger „normal“, dass auch andere Personen das Mobiltelefon benutzten. Der Angeklagte: „Wir haben eine große Familie. Man holt Kaffee und ist nicht im Raum, dann gucken welche Bilder oder Videos“, sagt der Angeklagte, ein Deutsch-Iraker, der etwas Deutsch spricht, aber von einem Dolmetscher unterstützt wird.
Seine Familie ist jetzt auch ein Problem für den Angeklagten. „Wir sind eine anständige Familie. Ich schäme mich so, ich würde mich am liebsten umbringen vor Scham, lassen sie mich leben. Was wollen Sie von mir? Soll ich mich umbringen oder was?“ Tränen tropfen auf den Tisch der Anklagebank. Sein Klagen klingt eher nach Selbstmitleid, weniger danach, dass er Opfer eines Hackerangriffs oder eines „Datenunfalls“, verursacht etwa von einer Gruppe pubertierender Neffen, geworden wäre, die mit seinem Telefon gespielt haben.
Der Verteidiger hatte sogar einen Freispruch gefordert, der Angeklagte habe die Dateien, die die Polizei in den Tiefen der Handy-Daten gefunden hatte, weder gekannt noch besessen, sagte er. Für Richter Nagel zählen die Fakten, dass die sieben Megabyte große Datei durch aktives Tun des Handybesitzers heruntergeladen worden sein muss, dass zwischen der Speicherung der zwei Dateien zwei Jahre gelegen haben. Für den Angeklagten spricht, dass dessen Strafregister leer ist.
Wie hat die Polizei überhaupt von den Dateien erfahren? Der Tipp kam offenbar von einer amerikanischen Behörde. Die haben Möglichkeiten, Datenverkehr durchzusehen. Über den Internetbetreiber dann eine IP-Adresse zu ermitteln, war für die hiesige Polizei kein Problem.