Um die Einhaltung der Regeln der Grünsatzung zu kontrollieren, braucht die Verwaltung mehr Leute. Und die kosten Geld, das die Stadt nicht hat.
Personal fehltStadt Leverkusen will Grünsatzung erst einmal auf Eis legen
Zumindest bei Naturschützern dürfte der Vorschlag der Stadtverwaltung, der in der nächsten Umweltausschusssitzung am 23. Januar auf den Tisch kommt, nicht gut ankommen: Die Stadt will erst einmal davon absehen, eine Grünsatzung für Leverkusen zu erarbeiten. Denn die Regeln der Grünsatzung zu kontrollieren, erfordert Personal, das die Stadt nicht hat. Und Leverkusen kann sich derzeit nicht leisten, neue Leute einzustellen.
Der Grund dafür ist der massive Gewerbesteuereinbruch von 285 Millionen Euro und das daraus resultierenden Loch in der Stadtkasse. Leverkusen muss an allen Ecken und Enden sparen. 15 Prozent soll jedes Dezernat in den kommenden fünf Jahren einsparen. Über ein Haushaltssicherungskonzept sollen die Stadtfinanzen in zehn Jahren wieder besser aussehen.
Der Stadtrat hatte im Jahr 2022 die Verwaltung beauftragt, eine Grünsatzung zu erarbeiten. „Ziel dieses Vorhabens war es, einen Grüngestaltungskanon zu schaffen, der zu einer adäquaten und ausreichenden Begrünung und Bepflanzung in freien und bebauten Gebieten von Leverkusen zum Wohle des Stadtbildes, des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger und der städtischen Umweltbedingungen beiträgt“, formuliert die Verwaltung.
Leverkusen: Öffentlichkeit wurde schon beteiligt
Mit der Satzung wollte die Stadt auch Vorgaben der NRW-Bauordnung und des NRW-Klimaanpassungsgesetzes konkretisieren. In der Bauordnung heißt es in Paragraf acht: „Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der nicht überbauten Flächen dieser Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sollen die baulichen Anlagen begrünt werden, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.“ In Paragraf fünf, Absatz drei des Klimaanpassungsgesetzes heißt es: „Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird empfohlen, kommunale Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.“
Auch, so die Verwaltung, sollte die Grünsatzung einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele in Leverkusen leisten, festgeschrieben sind die in der Nachhaltigkeitsstrategie und im Klimaanpassungskonzept. „Letzteres hebt nicht nur die Verschlechterung der Umweltbedingungen der Stadt Leverkusen hervor, sondern auch die unzureichenden thermischen Bedingungen, mit denen einige Bürgerinnen und Bürger von Leverkusen leben müssen.“
Im Herbst 2023 hatte es bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema gegeben, deren Eingaben sowie politische Rückmeldungen und „alle sonstigen neu gewonnenen Erkenntnisse“ seien in den Satzungstext eingearbeitet worden. Die neue Verwaltungsvorlage dafür sollte eigentlich in den letzten Sitzungsturnus des vergangenen Jahres eingebracht werden.
Stadt Leverkusen tauscht sich mit anderen Kommunen aus
Aber: Nachdem die Stadt sich mit anderen Kommunen ausgetauscht hatte, in denen es schon eine Grünsatzung gibt, sei eines klar geworden: Die Bauaufsicht und der Fachbereich Umwelt haben entweder zu wenig oder dafür nicht ausreichend qualifiziertes Personal, um zu kontrollieren, dass die Vorgaben der Grünsatzung eingehalten werden. Also brauche man dafür neue Beschäftigte, und das kostet Geld.
Die Verwaltung folgert also: „Die aktuelle Haushaltslage der Stadtverwaltung Leverkusen erfordert jedoch eine massive Reduzierung von Ausgaben.“ Die Task Force, die schnelle Eingreiftruppe, die nach der Haushaltssperre gegründet worden war, um Sparvorschläge zu machen, und inzwischen wieder aufgelöst wurde, hatte Ende Oktober 2024 bereits empfohlen, kein Geld für das Erstellen einer Grünsatzung bereitzustellen.
Denn das Erstellen einer Grünsatzung wäre laut Verwaltung eine „freiwillige Leistung“. Eine Sache also, zu der die Stadt rechtlich nicht gezwungen ist. Deshalb „ist die weitere Bearbeitung und Einführung der Grünsatzung, auch wenn sie inhaltlich für die zukünftige Entwicklung der Stadt Leverkusen von besonderer Bedeutung wäre, nicht möglich und das Projekt wird zunächst nicht weiterverfolgt“.
Die Grünsatzung hätte unter anderem vorgesehen, dass Schottergärten nicht mehr erlaubt sind. Die „Vermeidung von Schottergärten“ steht auch im Klimaanpassungskonzept. Auch hätten mindestens zehn Prozent eines Grundstücks mit Sträuchern bepflanzt werden müssen. Die politischen Gremien müssen die Verwaltungsvorlage noch beschließen, zuletzt der Stadtrat am 17. Februar.