Leverkusener CannabisplantagenAngeklagter stürzt bei Flucht – Zweifel an Polizisten
Leverkusen – Der Prozess am Kölner Landgericht um zwei mutmaßliche Drogendealer aus Leverkusen ist am vergangenen Freitag fortgesetzt worden. Am vierten Prozesstag ging es um ein weiteres Verfahren gegen den Hauptangeklagten Serkan R. Im Juli 2022, als er bereits angeklagt war, wurde der 44-Jährige erneut von der Polizei durchsucht. Die Polizisten des Einsatzes sagten am Freitag aus.
Den Aussagen zufolge seien auf dem Weg zu einem anderen Einsatz zwei Männer vor der Hörbar in Opladen aufgefallen. Zwei Polizisten beobachteten, wie der eine Mann dem anderen heimlich etwas übergab. Dieser habe den Gegenstand in seine Hosentasche gesteckt und etwas aus seiner Bauchtasche übergeben. Da es nach einem Tauschgeschäft ausgesehen habe, benachrichtigten die Polizisten weitere Beamte, die in der Nähe waren, und beschrieben die beiden Männer.
Nach mutmaßlichem Tauschgeschäft sei Serkan R. vor der Polizei geflüchtet
Die verständigte Streife habe den Mann mit der Bauchtasche, – den Angeklagte Serkan R. –, angesprochen und nach der Tasche gefragt. Er habe angespannt und nervös gewirkt. R. habe angetäuscht, die Tasche abgeben zu wollen, doch sei dann Richtung Bahnhof geflüchtet.
Als die Polizisten ihn verfolgten, sei er gestürzt und gefasst worden. Kunden der Hörbar seien auf die Straße gekommen und aggressiv geworden. Das Einsatz-Team, das das mutmaßliche Tauschgeschäft beobachtet hatte, sei deshalb als Verstärkung zurückgekommen.
In der Bauchtasche fanden die Polizisten Ampullen mit weißlichem Pulver. R. habe zugegeben, dass es Kokain sei, sagte aber, dass es für den Eigenbedarf für eine Party am nächsten Tag sei. R. wurde mit auf die Wache genommen. Dort habe er in eine Durchsuchung seiner Bergisch Neukirchener Wohnung eingewilligt, die noch am selben Tag durchgeführt worden sei.
Bei dritter Durchsuchung wurde erneut Cannabis gefunden
In der Wohnung wurde ein Eimer voll mit Cannabis sowie weitere Ampullen mit Betäubungsmitteln gefunden. Eine Wirkstoff-Analyse ergab, dass die Menge des Cannabis-Krauts über einen Eigenbedarf deutlich hinausging. Außerdem wurden die Reste der Plantage gefunden, die ein Jahr zuvor von der Polizei gesichert worden war.
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Die Zeugenaussagen der drei Beamten überschneiden sich weitgehend. Allerdings machen sie andere Angaben dazu, inwieweit R. belehrt wurde. Dessen Verteidiger hatte diesbezüglich sehr genaue Fragen. Alle Polizisten gaben an, dass es mindestens eine Belehrung gab, als der Verdacht auf Rauschmittelbesitz bestand. Zwei sagten aus, dass es eine zweite gab, als es um die Wohnungsdurchsuchung gab. Doch während alle vermuteten, dass der Einsatzleiter die Belehrung übernommen haben musste, wusste es keiner genau.
Rechtsanwalt widerspricht Verwertung der Zeugenaussagen
Der Verteidiger meint deshalb: Sein Mandant sei nicht richtig belehrt worden. Er legte Widerspruch gegen die Verwertung der drei Zeugenaussagen ein und beantragte, die Aussage einer vierten Polizistin nicht zuzulassen. Sie wurde nach Hause geschickt und die Sitzung beendet. Der Antrag des Verteidigers wird nun geprüft.