Mehr als 20 Jahre ist es her, dass die Gaststätte Alt Schlebusch abgebrannt ist, der jüngste Baustopp dauerte zwei Jahre.
Prominenter SchandfleckBei Alt-Schlebusch bewegt sich nach zwei Jahren Baustopp etwas
Ziemlich genau zwei Jahre ist es her, dass der Abriss der Brandruine „Alt Schlebusch“ – auf den die Schlebuscher immerhin fast zwei Jahrzehnte gewartet hatten – erneut gestoppt wurde.
Der Eigentümer des Nachbarhauses der ehemaligen Gaststätte in der Schlebuscher Fußgängerzone hatte im Februar 2022 vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Abbruch erwirkt. Er befürchtet Schäden bis hin zum Einsturz seines Hauses, wenn die unmittelbar angrenzende Mauer der beiden Gebäude einfach so niedergerissen werde. Die statischen Bedenken konnten nach zwei Jahren offenbar gelöst werden: Die Mauer wurde in dieser Woche entfernt.
Stadtverwaltung Leverkusen vermittelt
„Zwischenzeitlich konnte in intensiven Gesprächen der Verwaltung mit den benachbarten Parteien eine Situation erzielt werden, die Abbruchtätigkeiten auf beiden Grundstücken ermöglicht“, erklärt die Stadtverwaltung auf Anfrage dazu in einer Mitteilung.
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Die ehemalige Gaststätte Alt Schlebusch brannte an einem Samstagmorgen Ende August 2003 nach einer Brandstiftung ab, seit einer Versteigerung im Jahr 2006 ist die Immobilie in Besitz von Johannes Krämer, der auch eine Baugenehmigung und Pläne für ein Wohnhaus besitzt. Dennoch stand die Ruine bis 2022 unverändert als Schandfleck mitten in der Schlebuscher Fußgängerzone, was für viel Unmut sorgte.
2019 stellte sich Oberbürgermeister Uwe Richrath mit Krämer gemeinsam publikumswirksam mit Hammer in der Hand auf ein Gerüst vor die Ruine: Jetzt sollte es wirklich losgehen. Die CDU forderte zwischenzeitlich gar, den Schandfleck hinter einem Sichtschutz zu verstecken. Nachdem die Mauer nun entfernt ist, könne von Seiten des Bauherrn nunmehr „die weiteren Tätigkeiten zur Herrichtung des Geländes sowie die Vorbereitungen für den künftigen Neubau erfolgen“, erklärt die Stadtverwaltung und verspricht, den Prozess weiter zu begleiten.