Leverkusen – Ein Tempolimit von 80 km/h auf allen Autobahnen innerhalb des Leverkusener Stadtgebietes ist eine Forderung der Partei die Linke, die diese nun im Stadtrat stellt. Das soll die Stadt Leverkusen zusätzlich zu der ohnehin geforderten Höchstgeschwindigkeit von 80 auf der A 3 zwischen Willy-Brandt-Ring in Wiesdorf und Düsseldorfer Straße in Opladen bei der Bezirksregierung Köln beantragen.
Eben diese Landesbehörde, die Bezirksregierung Köln, hat die Stadt Leverkusen nämlich angewiesen, einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet zu erstellen, da die Schadstoffgrenzwerte sowie die Lärmgrenzwerte bisher nicht eingehalten werden können. Die Stadt unternimmt einiges, um die erforderlichen Reduzierungen zu erreichen. Doch obwohl die Bezirksregierung ein Tempolimit abgelehnt hat, weil dieses eine zu geringe Auswirkung auf die Luftqualität habe, will die Linke die Forderung danach nicht nur beibehalten, sondern auf alle innerstädtischen Autobahnabschnitte ausweiten.
300 000 Fahrzeuge am Tag
Aufgrund der drei Bundesautobahnen – A1, A3 und A 59 – die mitten durch Leverkusen führen und die von rund 300 000 Fahrzeugen pro Tag genutzt werden, ist es aber kaum möglich, die Unterschreitung der Grenzwerte zu erreichen. Ein Tempolimit allein für die A3 zwischen dem Willy-Brandt-Ring und der Düsseldorfer Straße in Opladen sei zwar richtig, greife aber zu kurz, meint die Linke in der Begründung ihres Antrags:
„Viele Studien weisen nach, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung mit einer erheblichen Verringerung sowohl der Schadstoff- als auch der Lärmemissionen verbunden ist. Durch die Maßnahme wäre auch mit weniger Staus zurechnen, und stetig fließender Verkehr verursacht wesentlich weniger Emissionen.“
Die Stadt Leverkusen habe eine Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Bürgerschaft, darum sei es zwingend notwendig, die Belastungen durch verkehrsbedingte Schadstoff- und Lärmemissionen weitestgehend zu reduzieren. Vor allem aufgrund der prognostizieren weiteren Zunahme des Schwerlastverkehrs auf den betroffen Autobahn in den kommenden Jahren, sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein taugliches und angemessenes Mittel.