Leverkusen – Was genau zwischen den getrennt lebenden Eheleuten an jenem 2. April 2021 passiert ist, bleibt bis heute unklar. Fakt ist, dass ein 39-Jähriger seine damals schon in Scheidung lebende Ehefrau so sehr verprügelte, dass der Fall am Montag vor dem Amtsgericht in Opladen landete.
Tatort war eine Gaststätte auf der Bismarckstraße. Der Inhaber, der als Zeuge aussagte, ist der Cousin des Angeklagten, er war mit seinem Vater an jenem Tag im Lockdown damit beschäftigt, Außer-Haus-Bestellungen anzunehmen und auszuliefern. Die Frau seines angeklagten Cousins war mit ihren Kindern zu Gast, sie wartete auf die bestellten Pizzen. Schon damals lebte sie getrennt von ihrem Ehemann. Der allerdings an dem Tag wohl zufällig auch in der Gaststätte auftauchte. Was genau zu der Eskalation geführt hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden, die Frau machte von ihrem Recht Gebrauch und verweigerte die Aussage.
Mann riss Frau Haare büschelweise aus
Der Betreiber des Lokals hörte es auf jeden Fall laut werden und sah seinen Cousin, wie er die am Boden liegende Frau mit der einen Hand an den Haaren festhielt – polizeilich sind diverse ausgerissene Haarbüschel vermerkt – und mit der anderen auf sie einprügelte und sie trat. Die Frau schrie, gab der Zeuge an, und habe sich gewehrt, konnte sich aber nicht losreißen. „Ich habe noch nie gesehen, dass ein Mann so skrupellos auf seine Frau einschlägt“, zeigte sich der Betreiber erschüttert, er brach nach dem Vorfall den Kontakt zu seinem Cousin ab. Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt oben in der Wohnung, man kennt sich, man ist schließlich Familie. Sie hätten von der Auseinandersetzung nichts mitbekommen, sagte der Zeuge.
Im Eifer des Gefechts habe er seinen Cousin angeschrien, er solle aufhören. Auf einmal habe der Angeklagte Stühle in seine Richtung geworfen, mindestens ein oder zwei – einer traf seinen Vater, den Onkel des Angeklagten, am Kopf. Die Platzwunde musste im Klinikum genäht werden. Der Betreiber schaffte es, zu seinem Cousin zu gelangen und sei „wie ein Kartoffelsack“ zur Seite gedrückt worden. Der Frau gelang es schließlich, sich ins Auto zu flüchten, in dem Moment erschien die Polizei.
„Sie können von Glück reden, dass nicht noch mehr passiert ist“, betonte die Vorsitzende Richterin am Montag. Das seien „sehr schwere Verletzungen“ gewesen, befand auch die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer für das Verprügeln der Frau eine Geldstrafe von knapp 900 Euro forderte und für das Verletzen des Onkels eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Da der 39-jährige Leverkusener einerseits wegen Bedrohung bereits vorbestraft ist, andererseits aber gegen Ende der Verhandlung ein Geständnis ablegte, befand die Richterin, dass neun Monate auf Bewährung das richtige Strafmaß für die gefährliche und einfache Körperverletzung sei. Zusätzlich muss der Angeklagte 200 Euro an Wiedergutmachung an seine mittlerweile von ihm geschiedene Ex-Frau zahlen, sein am Kopf verletzter Onkel soll 300 Euro erhalten.