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NRW erlässt Januar-Beiträge auch für Offenen Ganztag

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Düsseldorf – Eltern in Nordrhein-Westfalen sollen auch die Januar-Gebühren für Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) erstattet bekommen. Das teilten die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände am Freitag in Düsseldorf mit. Die Kosten sollen sich - wie bei den Beiträgen für Kindergärten und Tageseltern - Land und Kommunen teilen.

Die Entscheidung stehe aber unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsausschuss zustimme, teilte die Landesregierung mit. Das Landtagsgremium solle in seiner nächsten Sitzung final über die Bewilligung der finanziellen Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm entscheiden. Das Sondervermögen aus dem Rettungsschirm wird zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt.

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) erneuerte seinen Appell an die Eltern, „ihre Kinder, wenn immer möglich, selbst zu betreuen”. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sprach von einer guten und richtigen Entscheidung, „die auch Eltern von Grundschulkindern von den Beiträgen für die OGS, der Übermittagsbetreuung sowie weiteren Betreuungsformen entlastet”.

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Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW, Christof Sommer, betonte: „Die Kommunen sind bereit, im Januar auf die Elternbeiträge für OGS und Kita zu verzichten, obwohl sie die Einnahmen dringend brauchen.” Nicht das Land verzichte auf Kita-Gebühren, sondern die Kommunen. Eigentlich benötigten sie die Elternbeiträge, um Personal zu bezahlen und um Betrieb und Einrichtung der Kitas zu finanzieren. „Dieses Geld fehlt jetzt, denn die Kosten laufen weiter.”

Die kommunalen Spitzenverbände machten in einer gemeinsamen Mitteilung deutlich: „Der Verzicht auf die Gebühren wird die finanziellen Einbußen durch Corona weiter steigern und ist für die kommunalen Haushalte schmerzhaft.” (dpa/lnw)