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Umleitungen und TeilausfälleIm November drohen auch in Köln Teilausfälle der RB 25

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Blick auf den menschenleeren Bahnhof in Gummersbach, der schon seit Monaten nicht von Zügen der Regionalbahn 25 bedient wird.

Am Bahnhof in Gummersbach verkehrt die Regionalbahn schon seit Sommer nicht. Ab November ist der RB25-Fahrplan auch im Kölner Bereich vorübergehend eingeschränkt.

Bahnkunden aus Oberberg, die in Overath in die RB25 nach Köln steigen, müssen im November mit Teilausfällen in der Domstadt rechnen.

Das werden Bahnkunden, die mit der RB 25 nach Köln und zurück fahren, nicht gerne hören: Zusätzlich zum Schienenersatzverkehr, der die oberbergischen Haltepunkte zurzeit mit Overath verbindet, müssen sich Nutzer der RB 25 im November auf knapp zwei Wochen mit unregelmäßigem Bahnverkehr im Raum Köln einstellen.

Zwischen Sonntag, 12. November, 5 Uhr früh und Freitag, 24. November, 21 Uhr, ist die RB 25 eine von sieben Regionalbahn-Linien, die in der Domstadt von Umleitungen, Teilausfällen und Ersatzverkehr betroffen ist. Das hat die Deutsche Bahn mitgeteilt.

Arbeiten beginnen einen Tag nach dem Elften im Elften

„In Köln machen wir die nächste Brücke robust für die kommenden Jahre“, heißt es auf einem jetzt verbreiteten Plakat zu diesem Thema. Wörtlich teilt die Bahn dort mit: „Im Kölner Stadtteil Vingst erhält eine Eisenbahnüberführung neue Brückenlager, damit diese auch in den nächsten Jahren dem ansteigenden Zugverkehr gewachsen ist.

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Außerdem installieren wir für die Notfall-Kommunikation in der Tunnelstrecke zum Flughafen auf ganzer Länge Digitalfunk. Wegen dieser Arbeiten ist jedoch eine Vollsperrung der Strecke zwischen Köln Messe/Deutz und Porz-Wahn unvermeidlich.“

Die Sperrung dieser Strecke, die einen Tag nach dem Auftakt in die neue Karnevalssession in Köln beginnt, soll auch dazu genutzt werden, um auf zwei Abschnitten im Kölner Stadtgebiet Schwellen auszuwechseln.

Von dieser Maßnahme sind neben der RB25 auch die Regionalbahnlinien RE1 (RRX), RE6 (RRX), RE8 und RE9 betroffen sowie die Stadtbahnlinien S 12 und S 19.