In der Verhandlung gegen einen Gummersbacher wegen bewaffneten Drogenhandels hat ein Zeuge eine eher zweifelhafte Aussage abgeliefert.
Bewaffneter DrogenhandelGericht zweifelt an Aussage von Zeuge im Prozess gegen Gummersbacher
Im Prozess gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Gummersbach wegen bewaffneten Drogenhandels ist am Donnerstag ein Bekannter (20) des Angeklagten vernommen worden. Die vorläufige Festnahme des 20-Jährigen aus Sigmaringen wegen einer fehlenden Aufenthaltserlaubnis in Köln-Kalk hatte zur Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Gummersbach geführt. Dabei wurden Rauschgift und mehrere Waffen sichergestellt. Der Fund hatte zu dem nun vor der 6. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht geführten Prozess geführt.
Verdächtige Fotos auf dem Handy des Angeklagten
Seine Verbindung zu dem 20-Jährigen hatte der 26-jährige Angeklagte selbst hergestellt. Er war mit einem weiteren Bekannten in Kalk auf dem Polizeipräsidium aufgetaucht und verlangte nach seinem Handy. Das befand sich im Besitz des zuvor festgenommenen 20-Jährigen.
Doch die Beamten sichteten zunächst den Inhalt des Handys und stießen auf Fotos, auf denen zwei Männer vermummt mit Waffen posierten oder gegen ein Polizeiauto urinierten. Zudem gab es ein Bild, auf dem der 20-Jährige auf einem Bett lag, während große Mengen Marihuana um ihn herum drapiert waren.
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Marihuana soll in der Mikrowelle gesteckt haben
Auf den Fotos erkannten die Polizeibeamten auch den Angeklagten und veranlassten eine Durchsuchung seiner Wohnung in Gummersbach. Eine Polizeibeamtin (46), die die Durchsuchung durchführte, schilderte im Zeugenstand, dass die 90 Gramm Marihuana in der Mikrowelle gefunden worden seien. Zudem seien zwei Waffen — eine PTB-Waffe und eine Schreckschusspistole mit Geschossen und Gaskartuschen sowie ein Messer — im Bettkasten gefunden wurden.
Der 20-jährige Zeuge, der selbst seit rund einem Monat in Haft sitzt, zeigte sich unkooperativ. „Ich hab’ nichts zu erzählen“, teilte er über einen Dolmetscher mit. Dann bekundete er, dass er den Angeklagten gar nicht kenne. Nach Vorhalt eines Fotos, auf dem der Zeuge und der Angeklagte abgelichtet waren, fragte der Zeuge: „Bin ich das?“ Nach Vorhalt weiterer Fotos, die den Zeugen mit dem Angeklagten zeigten, sagte er: „Ich erinnere mich nicht. Ich erinnere mich auch nicht an das Foto.“ Dann erklärte er plötzlich, dass er den Angeklagten schon mal gesehen habe, aber nicht kenne. Die Kammer zeigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage.
Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe beim Prozessauftakt bestritten. Das Marihuana gehöre einem Bekannten, von dem er nur den Vornamen kenne. Auch das Messer und der Elektroschocker seien nicht von ihm. Nur den Besitz der beiden Schusswaffen räumte er ein. Der Prozess wird fortgesetzt.