Oberberg – Im Zusammenhang mit Kinderpornografie hat das Amtsgericht Wipperfürth einen 55-Jährigen aus dem Nordkreis verurteilt. Der Mann räumte ein, Anfang 2019 entsprechende Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben.
Die Dateien zeigen laut Staatsanwaltschaft in der Mehrzahl unbekleidete Mädchen zwischen zehn und zwölf Jahren. „Diese Fotos zielen auf die Zurschaustellung ihrer Geschlechtsteile“, heißt es in der Anklageschrift. Bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Gummersbacher Kriminalpolizei seien zudem Speichermedien mit weiterem Bildmaterial gefunden worden – darauf sei der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern durch erwachsene Männer und Frauen dokumentiert. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich das jüngste abgebildete Opfer noch im Säuglingsalter befand.
Neben dem Herunterladen und dem Besitz der Fotos warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, insgesamt 77 Missbrauchsbilder in eine Online-Cloud hochgeladen und damit anderen zur Verfügung gestellt zu haben. Dabei sei der Oberberger unter dem Pseudonym „Hobbyfotograf“ aufgetreten. Dies stritt der 55-Jährige allerdings ab.
Geldstrafe nach alter Rechtslage
Das Gericht hatte im Vorfeld des Prozesses einen Internet-Sachverständigen dazu befragt, auf welche Wege die Bilder in die Cloud gelangt sein können. Ergebnis: Ein aktives Hochladen sei denkbar, eine automatische Synchronisation allerdings nicht ausgeschlossen. „Wir können heute nicht mehr mit Sicherheit klären, was damals passiert ist“, sagte der Vorsitzende Richter später in der Urteilsbegründung.
Für die übrigen Vorwürfe hielt die Anklage den Verzicht auf eine Haftstrafe für vertretbar. Dafür müsse aber die zu verhängende Geldstrafe schmerzhaft sein, betonte die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer fast 8000 Euro Geldstrafe forderte. Das Strafgericht verhängte schließlich 5500 Euro.
Allerdings stellte das Gericht auch klar, dass der Oberberger von der im Jahr 2019 gültigen Rechtslage profitiere. Nach den aktuellen Gesetzen hätte er eine Haftstrafe bekommen. Zum 1. Juli 2021 hatten Bundestag und Bundesrat den Strafrahmen für den Besitz kinderpornografischer Inhalte empfindlich erhöht – das Verhängen eine Geldstrafe ist seither nicht mehr möglich. Das Wipperfürther Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neues Gesetz seit 2021
Sexuelle Misshandlungen von Kindern und die Verbreitung, der Besitz und die Beschaffung von Bildern und Filmen mit entsprechenden Inhalten werden seit dem vergangenen Jahr als Verbrechen geahndet. Das heißt, es ist eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorgesehen. Außerdem haben Ermittler seit dem mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit solchen Straftaten.
Hintergrund für die Verschärfungen waren die großen Missbrauchsfälle in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach. Begründet wird das Vorhaben außerdem damit, dass sich durch soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht habe. Dadurch bestehe „leichter denn je“ die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen.