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Urteil49-Jähriger muss nach Raubüberfall auf Engelskirchener Paar zehn Jahre in Haft

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Das Landgericht in Köln (Symbolbild)

Köln/Engelskirchen – Zehn Jahre hinter Gitter und danach in die Sicherungsverwahrung muss ein 49-Jähriger. Zudem muss er den Gegenwert seiner Beute in Höhe von mehr als 116.000 Euro zurückzahlen. Nach zwölf Verhandlungstagen hatte die 23. Große Strafkammer am Kölner Landgericht am Donnerstag keinen Zweifel daran, dass der Mann an einem brutalen Raubüberfall auf ein Ehepaar in Engelskirchen maßgeblich und mit vollem Einsatz beteiligt war, wenn auch nicht als Wortführer.

Auch schätzte die Kammer den aus dem Altai-Gebirge in Russland stammenden Beschuldigten als Gefahr für die Allgemeinheit ein: Er habe einen starken Hang zu erheblichen Straftaten mit immensen seelischen und körperlichen Schäden für seine Opfer. Dabei sei nur ein Motiv erkennbar: sich zu bereichern, um den eigenen Lebensstil zu finanzieren, und möglichst schnelles Geld zu machen.

Engelskirchener Paar mit dem Tod gedroht

Für den Überfall hatten sich der 49-Jährige und zwei Komplizen – gegen den mutmaßlichen Anführer läuft bereits ein eigenes Verfahren – als Paketboten verkleidet, sie trugen Corona-Masken und auch Perücken. So drangen sie am Abend des 18. Januar vergangenen Jahres in das Haus des Paares ein, rangen beide zu Boden, fesselten sie und drohten ihnen mit dem Tod.

In ihrer fast einstündigen Begründung des Urteils verwarf die Vorsitzende Richterin die Anschuldigungen der Verteidigung und ihres Mandaten, die Ermittler der Polizei hätten die DNA-Spuren an den Fingernägeln der Opfer mit einer nicht desinfizierten Nagelschere aus dem Besitz der Ehefrau sichergestellt, sodass diese Schere vor Gericht nicht als Beweis dienen dürfe.

Angeklagter wirft Ehepaar vor, Versicherung zu betrügen

Am Mittelfinger ihres Mannes war jedoch, so die Richterin, ein so starkes Maß an DNA des Beschuldigten gefunden worden, dass die Zuordnung eindeutig sei. Und sehr wohl habe der Ermittler diese Schere zuvor gereinigt, bevor er die Fingernägel der beiden Opfer abschnitt, um mögliche Spuren daran zu sichern. DNA an zwei Fingern der Frau und an einem Kabelbinder sei dagegen wohl einem der Mittäter zuzuordnen.

Erst kurz vor dem Ende des langen Prozesses meldete sich der Angeklagte selbst zu Wort. Nach den Plädoyers verlas er etliche dichtbeschriebene Seiten und erklärte anhand von „sieben Zweifeln“, dass er unschuldig und niemals am Tatort gewesen sei. Er räumte lediglich ein, einen der beiden anderen Männer dann doch zu kennen.

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Dabei bezichtigte er das Ehepaar: Dieses habe versucht, die Versicherung zu betrügen – ein Vorwurf, der womöglich ein neues Verfahren gegen den Angeklagten nach sich zieht. Der Verbleib der Beute – darunter Goldbarren, Schmuck, Geld, seltene Uhren und Krügerrand-Münzen – ist bis heute nicht geklärt.