100 Prozent FörderungStraßenausbaubeiträge sollen in NRW komplett abgeschafft werden
Gummersbach – Die Straßenausbaubeiträge sollen in NRW abgeschafft werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag auf Antrag von CDU und FDP gefasst. Bis es zur finalen Umsetzung kommt, sollen Maßnahmen vom Land bereits zu 100 Prozent aus einem entsprechenden Fördertopf bezuschusst werden. Maßnahmen, die bereits gestartet wurden und durch das Förderprogramm des Landes zu 50 Prozent bezuschusst werden sollten, werden nun ebenfalls in den vollen Förderumfang kommen, wie Fachbereichsleiterin Susanne Kaltenbach im Ausschuss für Stadtentwicklung, Infrastruktur und Digitalisierung berichtete.
Die Diskussion über Straßenausbauträge wird in NRW seit vielen Jahren geführt. Die Beiträge wurden von den Gegnern als ungerecht empfunden. In der Praxis sorgten sie bisweilen für eine enorme Belastung der Bürger. Das lag vor allem an den Kriterien, nach denen die Beiträge ermittelt werden. Dazu gehörte auch die Grundstücksfläche. Bürgerbeiträge von bis 20.000 Euro seien keine Seltenheit gewesen, wie der Technische Beigeordnete Jürgen Hefner im Gespräch berichtet.
Anlieger von Nordring und Bernberg werden nicht gefördert
Nutznießer der neuen Regelung sind in Gummersbach im Jahr 2022 die bereits in der Planung befindlichen Maßnahmen in der Berghauser Straße, Am Steinbergshof, An der Höhe sowie in der Schützenstraße. Alle sind in einem entsprechenden Straßen- und Wegekonzept gelistet, das Voraussetzung für eine Förderung ist. Bei den jüngsten Anliegerversammlungen sei diese Entwicklung positiv aufgenommen worden, wie die Verwaltung nun im Ausschuss berichtete.
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Doch die aus Bürgersicht erfreuliche Entwicklung hat auch Grenzen. So werden aktuell noch laufende Straßenbaumaßnahmen, die vor dem Jahr 2018 beschlossen worden sind, nicht mehr im Nachhinein in einen Fördergenuss kommen, wie Kaltenbach erläuterte. In Gummersbach betrifft das die Anlieger der Straße Nordring auf dem Bernberg.
Bis zum 30. Juni soll die Landesregierung ein Konzept vorlegen, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gänzlich aufgegeben werden kann. Und damit auch das für die Verwaltungen aufwendige Förderverfahren. Die 100-Prozent-Förderung sei so gesehen eine Übergangsregelung, wie Kaltenbach auf Nachfrage erläutert. Was danach komme, wisse man noch nicht.