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Urteil nach Faustangriff in Frielingsdorf2700 Euro Strafe für Attacke auf Handyfilmer

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht_Wipperfuerth

Symbolbild

  1. Vor dem Amtsgericht Wipperfürth musste sich ein gewalttätiger junger Mann aus Lindlar verantworten.
  2. Er hatte auf dem Oktoberfest in Frielingsdorf im vergangenen Jahr einen anderen jungen Mann zu Boden gestreckt, weil der ihn filmte.
  3. Auch das Handy des Prügelopfers spielte in dem Prozess eine wichtige Rolle.

Frielingsdorf/Wipperfürth – Einer Verurteilung wegen Raubes ist ein 22-jähriger Lindlarer entgangen, der beim Frielingsdorfer Oktoberfest 2019 ein Mitglied der Katholischen Jugend bewusstlos geschlagen hat. Laut ursprünglicher Anklage streckte er das 26-jährige Opfer nieder, um dessen Smartphone zu stehlen.

Fäuste flogen beim Oktoberfest Frielingsdorf

Vor dem Wipperfürther Schöffengericht stellte sich jetzt aber heraus, dass der Jüngere zuschlug, um Filmaufnahmen von sich zu beenden. Das spätere Opfer hatte die Kamera seines Smartphones eingeschaltet, um morgens gegen halb fünf einen heftigen Streit zwischen dem stark betrunkenen Angeklagten und einer jungen Frau vor dem Zelt festzuhalten. „Als Beweismittel für den Fall, dass der Streit körperlich eskaliert“, berichtete der 26-Jährige vor Gericht, wo er den Clip auch zeigte.

Zu erkennen war, wie der Angeklagte die Aufnahme bemerkte und auf das Mitglied der Jugend zustürmte. Nach einem Schlag ins Gesicht fiel der Mann zu Boden. Er kam mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus, seine Brille wurde zerstört.

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Im Getümmel gelangte der Lindlarer an das Smartphone seines Gegners und nahm es mit. Mangels Passwort für das Gerät habe er das Video aber nicht löschen können, so der Angeklagte, der das Smartphone schließlich zu Hause versteckte, wo es die Polizei später fand.

Vom Vorwurf des Raubes mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis blieben eine Körperverletzung, die Sachbeschädigung an der Brille und die Unterschlagung des Handys übrig, für die das Gericht 90 Tagessätze zu 30 Euro verhängte. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigung maximal 70 Tagessätze.