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Vorfall ungeklärtVerfahren gegen Security-Mann nach Süttenbach-Open-Air eingestellt

Lesezeit 2 Minuten
Justitia an einer Mauer

Eine Justitia mit verbundenen Augen an der Mauer eines Gerichtes (Symbolbild).

Wipperfürth/Süttenbach – Mit übertriebener Härte soll ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma beim „Süttenbach-Open-Air“ Ende Juni 2019 gegen Betrunkene vorgegangen sein. Am gestrigen Freitag musste der heute 34-Jährige aus Gummersbach dem Wipperfürther Strafgericht Rede und Antwort stehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anklage verfasst, mit der sie dem Türsteher Körperverletzung vorwarf. Demnach habe er gegen Mitternacht mit den Fäusten auf einen 28-jährigen Kürtener eingeschlagen, obwohl dieser bereits am Boden lag. Durch die Schläge habe der Jüngere kurzzeitig das Bewusstsein verloren und wurde am Kiefer verletzt. Auch ein Kumpel des Kürteners, ein ebenfalls 28-Jähriger aus Lindlar, berichtete dem Gericht, dass er verletzt worden sei.

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, dass die beiden Männer die Türsteher angegriffen hätten. Mehrere Schläge bestritt der Gummersbacher ausdrücklich. Die beiden vermeintlichen Opfer wiederum konnten sich im Prozess kaum mehr an das Geschehen erinnern – sie hatten zur von der Staatsanwaltschaft benannten Tatzeit beide rund zwei Promille Alkohol im Blut.

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Opfer erhält 400 Euro

Ein 50-jähriger Augenzeuge wiederum bestätigte ein brutales Vorgehen des Sicherheitsmannes und wollte sogar Tritte gegen den Kopf eines der Opfer gesehen haben – diese wurden indes von keinem Beteiligten bestätigt.

Gegen Zahlung Fall eingestellt

Mangels Aussicht, den Fall jemals vollständig aufzuklären, bot die Staatsanwaltschaft die Einstellung gegen Zahlung von 800 Euro an. Der Gummersbacher griff sofort zu. Das Geld geht zur Hälfte an den Kürtener als Schmerzensgeld und an die Landeskasse .

Beim Süttenbach-Open-Air feierten Ende Juni 2019 rund 3000 Besucher auf dem Reiterhof zu Musik von The Höösch, Klüngelköpp, Paveier und Kasalla. Das Open-Air hat in der Region inzwischen Kult-Status.