Oberberg – Das Wandern steht im Oberbergischen Kreis nicht nur im Moment ganz oben auf der Liste der Freizeitaktivitäten. Kein Wunder, gibt es doch ein ausgeschildertes Wegenetz von immerhin 4800 Kilometern, das mit kurzen Spaziergängen bis hin zu mehrtägigen Touren jeden Wunsch erfüllt.
Doch wie entsteht eigentlich ein solcher Wanderweg? Denn ein ausgeschilderter Weg basiere nicht, wie David Bosbach vom Naturpark Bergisches Land sagt, auf einem Trampelpfad, der sich im Laufe der Zeit zum Wanderweg gemausert hat. Vielmehr, so führt Bosbach aus, entstünden gar nicht so oft neue Wege: „Wir bemühen uns, das aktuelle Wegenetz gut zu pflegen. Daher liegt es nicht vorrangig in unserem Interesse, dass neue Wege entstehen.“
Symbole sind festgelegt
Soll dennoch ein neuer Weg Wanderer anlocken, gibt es klare Vorgaben. Das alleinige Zeichnungsrecht für Wanderwege liegt beim Land, das im Raum Oberberg von der Bezirksregierung Köln an den Sauerländischen Gebirgsverein (SGV) delegiert worden ist. Die Symbole, mit denen der Weg gekennzeichnet ist, sind im Landesgesetz festgelegt. Möchte eine Dorfgemeinschaft oder ein Verein ein Sonderwegezeichen, ist es möglich, sich dies durch das Land genehmigen zu lassen.
Die typischen „A“-Wege mit den dahinterstehenden Ziffern kennt wohl jeder Wanderer. Das „A“ gibt es seit den 1960er Jahren als automobile Rundwanderwege in Mode kamen, mit Wanderparkplätzen, die gut zu erreichen waren. „Im Normalfall kennzeichnet eine ,1’ dann die kürzeste Strecke. Je höher die Zahl, desto länger der Weg“, erklärt Bosbach. Wer nun einen neuen Weg anlegen möchte, sollte sich an den Naturpark Bergisches Land wenden, denn: „Das Verfahren kann sich hinziehen.“ Je nach Strecke – die heutzutage oft am Computer geplant wird – gibt es mehrere Eigentümer, die angefragt werden müssen, unter anderem dafür gibt es das Benehmensverfahren für Wanderwege, bei dem der Streckenverlauf öffentlich bekannt gemacht wird.
Markierte Wege besser nicht verlassen
Die Durchführung eines solchen Verfahrens übernimmt in der Regel der SGV, ebenso wie die Markierung und Pflege des Weges. Der Eigentümer einer Parzelle kann sich übrigens nicht dagegen wehren, dass Zeichen an Bäumen angebracht werden – wohl aber verweigern, ob Pfosten auf seinem Grund eingeschlagen werden. Ein neuer Wanderweg muss dazu auch von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt sein.
Ist der Weg ausgeschildert, tun Wanderer gut daran, ihn nicht zu verlassen, um auf eigene Faust, Wald und Wiesen zu erkunden. „Wer abseits von markierten Wegen einen Unfall hat, haftet in jedem Fall selbst.“ Damit auf ausgeschilderten Wegen nichts passiert, gibt es in der Region 64 ehrenamtliche Wegepaten.
Hardy Raap aus Overath etwa, der gerade neue Markierungen am Panoramasteig auf Engelskirchener Gebiet angebracht hat, weil der Weg dort auf vier Kilometern verlegt worden ist. „Auf der alten Strecke gibt es Schäden durch Borkenkäfer und umfangreiche Holzarbeiten“, erklärt Wegemanager Wastl Roth-Seefrid, der Raap auf der Karte zeigt, wo die neue Strecke entlangführt. „Wir ziehen, bevor wir endgültig markieren, immer die Wegepaten zurate, ob die neue Strecke gut gangbar und reizvoll für Wanderer ist“, berichtet der Waldbröler Roth-Seefrid.
Ein Qualitätswanderweg muss nämlich bestimmte Kriterien des Deutschen Wanderverbandes erfüllen. Unter anderem braucht es ein Drittel naturnahen Bodenbelags, eine nutzerfreundliche Markierung, Sehenswürdigkeiten und eindrucksvolle Aussichten. „In dieser Hinsicht punktet Oberberg auf jeden Fall“, sind sich Hardy Raap, David Bosbach und Wastl Roth-Seefrid einig.