Oberberg – Fliesenleger, Parkettleger, Raumausstatter, Orgelbauer – das sind vier von zwölf Gewerken, die man seit 15 Jahren ohne den Nachweis einer Qualifizierung ausüben darf. Damals wurde die Meisterpflicht in insgesamt 50 Handwerksberufen abgeschafft.
In zwölf Berufen soll sie ab Januar 2020 wieder eingeführt werden. Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts hofft das Handwerk deutschlandweit jetzt auf ein schnelles Gesetzgebungsverfahren. „Diese Entscheidung wird die Qualität der ausgeführten Arbeiten wieder nach oben korrigieren“, erläutert der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Marcus Otto, der die Entscheidung begrüßt und jetzt resümiert: „Ausdauer und Beharrlichkeit haben sich sehr gelohnt!“
Verbraucherschaden durch fehlende Meister befürchtet
Mit großer Freude habe die Handwerkerschaft in der Region auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken reagiert. „Diese längst überfällige Entscheidung wird nicht nur vom Handwerk begrüßt, sondern im nächsten Schritt auch zu einer höheren Zufriedenheit der Kunden führen.“
Hinter der Abschaffung der Meisterpflicht in 50 Handwerksberufen habe die Hoffnung der damaligen rot-grünen Regierung gesteckt, der sehr hohen Arbeitslosenquote zu begegnen. „Dieses Ziel ist insofern aufgegangen, als dass die Unternehmensgründungen nahezu explodiert sind“, schreibt die Kreishandwerkerschaft jetzt in einer Mitteilung: „Waren im Jahr 2004 in Deutschland etwa 12 000 Fliesenlegerbetriebe eingetragen, so waren es Ende 2017 69 363.“ Ähnliche Zahlen nennt die Kreishandwerkerschaft aus dem Raumausstatter-Gewerbe: Die Zahl sei von knapp 8800 in 2003 auf rund 28 500 im Jahr 2017 hochgeschnellt.
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„Doch viele dieser neuen Betriebe sind solo-selbstständig ohne jegliche Berufsqualifikation. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den Kunden, denn nicht-qualifizierte Kräfte führen zum Absinken der Auftragsabwicklung und schlussendlich zum Schaden der Verbraucher“, resümiert die Kreishandwerkerschaft als Zusammenschluss der Handwerksinnungen aus dem Oberbergischen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten durch nicht oder unzulänglich qualifizierte Kräfte hätten aber auch das Image der Gewerke und der qualifizierten Handwerker beschädigt.
In diesen zwölf Gewerken soll ab Januar wieder die Meisterpflicht gelten: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.