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Neues KonzeptBergisch Gladbach will Bürger zu Baumschützern machen

Lesezeit 4 Minuten
Gronauer_Alte_eiche

Geschützter Baum: die alte Eiche auf dem Dorfplatz der Gronauer Waldsiedlung.

Bergisch Gladbach – Seit Oktober hat die Stadt eine Baumschutzsatzung. Sie wirkt und sie schützt Bäume. Das sagt Christian Nollen, seit zwei Jahren Leiter der Abteilung Stadtgrün. Das sind diejenigen Mitarbeiter der Verwaltung, die sich um die grüne Infrastruktur kümmern.

Nollen ist der Schützer der Straßenbäume und er hat eine Vision. Das ist die Baumschutzsatzung 2.1, eine der spannendsten Aktivitäten, die die Verwaltung gerade leistet. Gemeint ist mit dem Begriff die Fortführung, die Verbesserung der Baumschutzsatzung. Die aktuelle Satzung besagt, dass Bäume in der Stadt bei berechtigten Interessen der Eigentümer auf Antrag gefällt werden können. Bei Ortsbild-prägenden Exemplaren ist der Bürgermeister einzubeziehen, Konsequenz aus einer Fällung im Stadtteil Hand. Für jede Fällung ist ein Ausgleich zu finden: Es sind wieder Bäume zu pflanzen.

Die Baumschutzsatzung 2.1. soll in den nächsten Monaten Fahrt aufnehmen. Sie soll innovativ sein und von der gesamten Stadtgesellschaft, von Verwaltung und Politik erarbeitet werden. Was drin steht, soll idealerweise bis Ende des Jahres geklärt sein. „Zielfindungsphase“ nennt das Nollen.

Intensive Diskussionen stehen an

Das heißt zunächst: Austausch der Verwaltung, Beteiligung des Naturschutz- und des Gestaltungsbeirats, Austausch mit der Rechtsabteilung, Information der Politik. Das geschieht etwa am Dienstag im Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum ersten Mal. Weitere Beratungen sind angekündigt. Zwischen Juli und September könnte (so Corona es zulässt) die „Stadtgesellschaft“ beteiligt werden. Da kann man sich Foren und Diskussionen vorstellen, virtuell oder reell. Meinungen könnten aufeinanderprallen.

16 von 135 Fäll-Anträgen abgelehnt

Von 135 Anträgen, die seit Oktober 2020 zur Fällung von Bäumen eingereicht wurden, lehnte die Stadt 16 ab. Fünf Anträge wurden nach Beratung zurückgezogen. Etwa 15 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten hat die Stadt eingeleitet.

Christian Nollen betont, dass die erforderlichen Ersatzpflanzungen nur dank der Baumschutzsatzung vorgenommen worden seien. Der Zusammenhang zwischen Ökosystem Baum und Stadtklima werde durch die Baumschutzsatzung deutlicher. Und die Hemmung einen Baum fällen zu wollen, werde größer. Durch allgemeine Beratungen seien zahlreiche Bäume gerettet werden; diese Zahl sei aber nicht bezifferbar. (cbt)

Dass die Satzung 2.1 fast so etwas wie die Quadratur des Kreises sein könnte, verschweigt Vordenker Nollen nicht. Der Stadtgrün-Leiter spricht von der kontroversen Diskussion zum Thema Stadtbaum. Für die einen sei er Störer des privaten Eigentums (der das Recht auf Bauen mit seiner Anwesenheit torpediert), für die anderen ein um jeden Preis zu erhaltender Retter des Stadtklimas.

Ein gutes Ziel, das angestrebt werde, sei nur mit ausreichend Diskussionsraum zu erreichen. Daher müsse die Stadtgesellschaft beteiligt werden, und dies benötige Zeit. Für Nollen kommt nach der Zielfindung die Umsetzungsphase. Entwurf, rechtliche Prüfung, erneute Anpassung, Abstimmung und so weiter. Am Ende stehe der politische Beschluss und das Inkrafttreten. Wann das sein könnte, lässt der Leiter offen.

Das operative Geschäft der vergangenen Monate habe die Umsetzung bereits ins Stocken gebracht. Nollen setzt auf die Bürgerbeteiligung und die Anregungen der Gladbacher. Er spricht von einem Ideenspeicher aus internen und externen Anregungen. Auch die Einbindung der Naturschutzverbände gehört zum Austausch.

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Die Beratungen, die zur momentanen Satzung stattfinden, schildert Nollen als einen permanenten Erkenntnisprozess für die Dinge, die mit der neuen Satzung kommen sollen. Auch die momentane Satzung verbreite Schutzwirkung, allein schon durch die zahlreichen Beratungen, die Stadtgrün dafür führe.

Ein gemeinsam mit den Eigentümer erhaltener Baum sei ein Erfolg, der Baum sei weiterhin im Stadtbild vorhanden und ökologisch wirksam. Nur sei dieser Erfolg nicht so wahrnehmbar wie ein plötzlich gefällter Baum. Nollen spricht sich für eine umsichtige Planung bei Bauprojekten aus, mit leichten Anpassungen könne der Erhalt von Bäumen möglich werden.

Das ist die Linie, die Nollen und seine Kollegen bei ihren Beratungen zu erreichen hoffen. Mit kleinen Veränderungen könne ein Einklang zwischen Eigentum und Baumgesundheit gefunden werden. Das könnte auch der rote Faden bei den Beratungen zur Baumschutzsatzung 2.1 sein.