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Immer mehr StolperfallenGladbacher Fußgängerzone wieder Fall für Versicherung

Lesezeit 3 Minuten

Mit Barken werden die schlimmsten Stellen gesichert.

Bergisch Gladbach – „Hoppla“, heißt es immer häufiger in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone mit seinen vielen Stolperfallen. Aber vom harmlosen Hoppla bis zum schmerzhaften „Aua“ ist es nicht weit. Derzeit ist der Stadt nur ein Fall bekannt, bei dem eine Versicherung der Stadt die Folgekosten eines Sturzes angezeigt hat. Kenner der Gladbacher Stadtgeschichte haben ein Déjà-vu: So fing das im Sommer 2005 auch an.

Damals stürzte eine Frau auf dem alten Kopfsteinpflaster und forderte Schmerzensgeld. Sie war mit Einkaufstaschen an jeder Hand der Länge nach aufgeschlagen und hatte sich im Gesicht verletzt und einen Bänderriss zugezogen.

Gestürzte Frau bekam vor Gericht recht

Sie argumentierte, dass die Stadt durch den chronisch schlechten Zustand der Steine Schuld an ihrem Sturz trage. Sie gewann vor Gericht, weil der ortskundige Richter - ein Bergisch Gladbacher - feststellte, dass das Gladbacher Pflaster eine einzige Stolperfalle sei.

An diesem Punkt ist die Stadt wieder angekommen. Wer etwas Zeit mitbringt und sich auf ein Bänkchen setzt, hat gute Chancen Menschen stolpern und auch stürzen zu sehen. Dabei ist das Pflaster ja alles andere als alt. 2013 war es der Stadt neu übergeben worden.

Fußgängerzone war ein Projekt der Regionale 2010

Als ein Projekt der Regionale 2010 sollte es nicht nur die Stolperei beenden, sondern die Stadt auch attraktiver machen: ein Prestigeprojekt. Ob das optisch gelang, ist zu einem Großteil Geschmackssache - aber funktional ist das Pflaster inzwischen für viele eine gefährliche Zumutung.

Zwar werden an ganz extremen Stellen die Steine aufgenommen, aber im Grunde lässt es die Stadt laufen und kennzeichnet nur mit Barken die hoch stehenden Steine. Denn die Lage ist vertrackt. In den Augen der Stadt ist das ausführende Unternehmen, die Firma Frauenrath, in der Gewährleistungspflicht.

Ein umfassendes Gutachten liegt vor

Denn es sei das falsche Fugenmaterial verwandt worden. Flächendeckend in der ganzen Fußgängerzone. Ergo müsse auch die Firma die Schäden beseitigen. Die wiederum sieht sich nicht in der Schuld, hat mit Subunternehmen zusammen gearbeitet – und tut, unterm Strich, nichts. Inzwischen liegt ein umfassendes Gutachten vor.

Seit 2017 läuft das Beweissicherungsverfahren. Allein die Terminfindung für die Begehung vor Ort dauerte Jahre. Inoffiziell kritisierten die Mitarbeiter der Stadt diese unendlich lange Bank der Gerichte - offiziell blieb die Stadt ruhig und abwartend, um nicht unnötiges Öl ins Feuer zu gießen.

Termin für Moderation steht noch nicht fest

Für die Stadt ist das neueste Gutachten nun die „Grundlage für die angestrebte gerichtliche Moderation“. Denn es wird festhalten, dass der Hauptgrund für Unebenheiten eben das falsche Fugenmaterial war. Ein Termin für diese Moderation stehe jedoch noch nicht fest. Fest steht, dass es in jedem Fall noch Jahre dauern wird, bis eine umfassende Sanierung auch nur denkbar erscheint.

Letztlich geht es um Geld, um viel Geld. Rund 3,5 Millionen Euro kostete das Pflaster 2013. Das gesamte Pflaster wieder aufnehmen, einen neuen tragfähigen Untergrund bauen, die Steine neu verlegen und schließlich wieder verfugen, könnte schnell zwei Millionen Euro kosten.

Schuldfrage wird wie heiße Kartoffel herumgereicht

Verständlich, dass die Schuldfrage wie eine heiße Kartoffel zwischen allen Beteiligten behandelt wird. Abzuwarten bleibt, wie viele Sturzopfer sich bei der Stadt melden werden. Die Frau, die auf dem alten Pflaster gefallen war, handelte Schmerzensgeld heraus.

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Ihr Fall löste eine Kettenreaktion aus. Alle Gestürzte n der letzten drei Jahre konnten damals Ansprüche gegenüber der Stadt geltend machen. So gesehen, könnten jetzt noch Ansprüche aus 2019 im Rathaus angemeldet werden.