Bereits im Jahr 2012 verendete ein Hirsch bei einem Verkehrsunfall auf der L288. Förster fordert Tempolimit.
Hirsch verendetFörster fordert Tempolimit für Landstraße im Königsforst – Vermehrte Wildunfälle
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel enthält Bilder von Wildunfällen, die auf Personen verstörend wirken können.
Nach einem Verkehrsunfall mit einem kapitalen Hirsch im Königsforst zwischen Forsbach und Bensberg hat sich der zuständige Revierförster Jürgen Greißner erneut engagiert für ein Tempolimit im Wald ausgesprochen. „Eines ist klar: Irgendwann wird es zu einem tödlichen Unfall kommen, da auf vielen Bereichen der L288 hundert gefahren werden darf“, sagt der Förster.
Laut Greißner hatte ein Autofahrer aus Forsbach das Tier gegen 2.20 Uhr in der Nacht zum Sonntag erfasst. Während der Hirsch noch vor Ort verendete, blieb der Fahrer laut Polizei unverletzt. Auf der schnellen Strecke durch den Wald hat es allerdings auch schon andere Unfälle gegeben.
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Im Oktober 2012 hatte eine 34-jährige Autofahrerin einen Zusammenstoß zwar überlebt, aber schwerste Verletzungen an den Augen erlitten. Damals lief ein Hirsch morgens auf die Fahrbahn, nachdem er laut Greißner durch einen illegalen Pilzsammler aufgeschreckt worden war. Auf der Landstraße wurde das hundert Kilo schwere Tier von einem Lieferwagen erfasst und flog durch die Windschutzscheibe des Pkw der Rösratherin.
Verschiedene Stellen wären für Tempolimit zuständig
Tatsächlich gilt auf dem größten Teil der Landstraße 288 zwischen Forsbach und Bensberg und auch auf einem großen Teil der L170 zwischen Kleineichen und Forsbach kein reduziertes Tempo und damit das allgemeine Limit für Landstraßen, nämlich Tempo 100.
Wer für eine Reduzierung zuständig wäre? Da sind viele im Boot: die Straßenverkehrsbehörden der Städte Bergisch Gladbach und Rösrath, Straßen.NRW, die Polizei, der Kreis und die Unfallkommission. Geografisch ist die L288 Sache der Kreisstadt, weil deren Stadtgebiet direkt hinter der Bebauungsgrenze von Forsbach beginnt. Rösrath ist für die L170 zuständig. Straßen.NRW müsste die Schilder aufstellen, wenn denn die Anordnung käme. Aber von wem?
Für die Stadt Rösrath erklärt Sprecher Marcel Roßmann: „In Bezug auf die L170 zwischen Kleineichen und Forsbach hatten wir Kontakt mit der Kreispolizeibehörde, die für das Jahr 2022 im besagten Bereich zwei Wildunfälle erfasst hat. Auch im Jahr 2023 sind bisher nur zwei Wildunfälle auf der L170 registriert worden.“ Laut Polizei seien diese Zahlen gering und daher hier keine Unfallhäufungsstelle.
Stadt Rösrath kann nicht alleine entscheiden
Gerade im Fall einer Landesstraße, so Roßmann weiter, könne die Stadt Rösrath nicht allein über eine Geschwindigkeitsreduzierung entscheiden. Der Landesbetrieb als zuständige Straßenbaubehörde sowie die Polizei seien bei solchen Entscheidungen mit einzubeziehen. Da die L170 aber von Seiten der Polizei nicht als Unfallhäufungsstelle gesehen werde und aus Richtung des Forstes noch kein diesbezüglicher Wunsch herangetragen worden sei, bestehe aus Sicht der Stadt derzeit keine Veranlassung zu handeln.
Anders die Stadt Bergisch Gladbach: Zuständig seien die Straßenverkehrsbehörde des Kreises sowie die Polizei. Kreissprecherin Birgit Bär sagt, dass der Kreis nur insoweit beteiligt sei, als die ansonsten unabhängige Unfallkommission von dort aus einberufen werde. Da aber weder die eine noch die andere Straße aktuell als Unfallhäufungsstelle eingestuft sei, stehe auch kein Tempolimit auf der Tagesordnung: „In Deutschland kann nicht jede Straßenverkehrsbehörde frei entscheiden, wo sie ein Tempolimit erlassen möchte.“
Für Förster Greißner ist die Situation nur schwer hinzunehmen. Am Sonntag habe er außer dem Hirsch auch noch einen Nutria und ein Reh einsammeln müssen. „Auf die Vernunft der Verkehrsteilnehmer darf man nicht hoffen. Es wird Zeit, ein generelles Tempolimit einzuführen, mit Überwachung durch Starenkästen.“ In der Eifel, zwischen Hürtgenwald und Monschau, sei das schon seit Jahren möglich.