Bergisch Gladbach/Overath – Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr steht ein 26-jähriger Bundespolizist in Bensberg vor Gericht. Der Gesetzeshüter soll, von der Hochzeitsfeier seiner Schwester in Bergisch Gladbach kommend, volltrunken in Overath-Heiligenhaus gegen eine Hauswand gefahren sein.
Es ist ein Prozess mit überraschenden Hindernissen: Der in Rheinland-Pfalz lebende Beamte gibt an, sich wegen eines „Filmrisses“ an nichts mehr erinnern zu können, also auch nicht daran, ob er denn selbst gefahren sei. Sein sechs Jahre jüngerer Bruder, der in der Nacht zusammen mit ihm unterwegs war, verweigert die Aussage. Und drei jugendliche Zeugen, die auf einem Balkon sitzend etwas von dem Unfall mitbekommen haben sollen, müssen zum Teil vom Richter telefonisch in die Sitzung zitiert werden. Einer von ihnen erscheint trotz mehrerer Telefonanrufe durch Richter Reinhard Bohn nicht.
Aussage der Ex-Freundin
Belastet wird der Ordnungshüter durch seine Ex-Freundin. Diese hatten er und sein sechs Jahre jüngerer Bruder in der Nacht aufgesucht, um bei ihr einen Schlafplatz zu finden. Die junge Frau sagt vor Gericht aus, dass ihr Ex-Freund in der Nacht ihr gegenüber zugegeben habe, selbst gefahren zu sein.
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Es war in der Nacht zum 14. August 2019, als gegen 3.55 Uhr ein ohnehin erheblich lädierter und nur noch auf drei Reifen fahrender Pkw in Heiligenhaus gegen eine Hauswand fuhr. Die Zeugen vom Balkon alarmierten die Polizei. Die Beamten erschienen schnell am Tatort, ließen sich den Sachverhalt schildern und klingelten dann an der Tür der Ex-Freundin.
Zeugen helfen nicht weiter
Für die Uniformierten bestand nach Aussage eines Overather Beamten in der Nacht kein Zweifel, dass der Kollege Bundespolizist gefahren sei, da auch einer der Zeugen dies so gesagt habe und sie den Autoschlüssel in der Hose des Beschuldigten fanden. Sie nahmen den Betrunkenen mit auf die Wache, zwei Blutproben ergaben 1,79 beziehungsweise 1,66 Promille, was nach Einschätzung des Verteidigers auf beachtliche zwei Promille zur Tatzeit hindeutet.
Offenbar kein rechtes Verständnis von ihren Zeugenpflichten offenbaren in dem Prozess zwei der drei Jugendlichen. Einer der beiden kommt zwar zu spät, aber noch rechtzeitig in die Sitzung und gibt an, leider verschlafen zu haben. Er habe nicht gesehen, wer gefahren sei. Der andere sagt, er sei gerade in Hennef und werde es wohl kaum rechtzeitig nach Bensberg schaffen. Beim zweiten Anruf des Richters gibt er an, sich mit seinem Vater beraten zu haben und lieber zur Schule statt ins Gericht zu gehen. Richter Bohn am Telefon: „Das wird teuer für Sie. Sie bekommen eine neue Ladung und ein Ordnungsgeld. Bis bald!“
Der Prozess wird fortgesetzt.