Bergisch Gladbach – Wer auf der unteren Hauptstraße unterwegs ist, fällt fast von einer Spielhalle in die nächste. Hier ist seit Jahren der Hotspot der Glücksspieler in der Kreisstadt. Eigentlich sollte es anders aussehen.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag hat teils gravierende Änderungen gebracht. So ein Verbot von mehreren Spielhallen in einem Gebäude und die Vorschrift, dass Spielhallen Schulen und Kindergärten nicht zu nah auf die Pelle rücken dürfen. Und: Zwischen den einzelnen Spielhallen muss ein Abstand von mindestens 350 Metern liegen. Das betrifft die Geschäfte auf der unteren Hauptstraße sehr massiv. Die Stadt prüfte, beriet sich juristisch und verschickte Aufhebungen der Konzessionen: Neun von 18 gewährten Konzessionen wurden im Frühjahr 2018 amtlicherseits zurückgezogen. Und die Betreiber wehren sich mit Rechtsanwälten.
Abgedunkelte Fensterfronten
Entscheidend für eine Genehmigung: die Zuverlässigkeit des Eigentümers und die Betriebsdauer. Neuankömmlinge zogen bei Konkurrenzsituationen gegen die alteingesessenen Betreiber den Kürzeren. Seit Zustellung der Bescheide hat sich auf der Glücksspielmeile Untere Hauptstraße und auch in anderen „Ballungszonen“ des Spielermilieus (etwa in Bensberg) im Stadtgebiet allerdings nur wenig bis nichts verändert: Abgedunkelte Fensterfronten locken, oft stehen die Mitarbeiter schick mit Weste vor der Tür und warten auf Kundschaft.
Einzig die glitzernden Fotos von Spieltischen, Karten & Co., die großflächig auf den Fenstern als Folien aufgeklebt waren, sind verschwunden. Auch dies ist der Reform der Spielerlandschaft geschuldet. Allzu marktschreierisch darf es nicht mehr zugehen. Ansonsten: Still ruht der See. Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Denn die Verfahren sind alle noch nicht abgeschlossen. Einige Klagen hängen bereits seit Monaten am Verwaltungsgericht Köln fest, andere haben es immerhin zum Oberverwaltungsgericht „geschafft“, der nächsthöheren Instanz. Klein beigeben wollen die Spielhallenbetreiber nämlich nicht.
15 Klagen liegen derzeit vor
Aktuellen Zahlen zufolge liegen derzeit 15 Klagen gegen die Stadt liegen am Verwaltungsgericht, Bürgermeister Lutz Urbach beschreibt die Verfahren als „sehr komplexe Prozesse“. Lediglich in Fällen, in denen es um Mehrfach-Konzessionen für Spielhallen gegangen sei, habe es in erster Instanz vier Urteile gegeben, stets zu Gunsten der Stadt.
Sämtliche unterlegenen Spielhallenbetreiber hätten allerdings am Oberverwaltungsgericht Anträge auf Zulassung zur Berufung eingelegt. Und darüber sei von den Juristen noch zu entscheiden. Erwartet wird, dass die Verfahren noch längere Zeit laufen. Und bis dahin bleiben die Hallen geöffnet.
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