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Verfahren eingestelltGladbacher Seniorin rauschte mit Auto gegen Laterne

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Polizei Streifenwagen Symbolbild 2

Ein Polizeiwagen im Einsatz (Symbolbild) 

Bergisch Gladbach – Eine filmreife Verkettung unglücklicher Umstände hat einer Bergisch Gladbacher Autofahrerin aus der Generation Ü-80 ein Strafverfahren wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ eingetragen: Die ältere Dame hätte sich, schwindelig wie ihr war, gar nicht hinters Steuer setzen dürfen, so die Anklage. Indes stieß die vielfach kulturell und karitativ aktive Ehrenamtlerin im Amtsgericht auf Juristen mit Augenmaß, und Richter Ertan Güven stellte das Verfahren gegen die Bruchpilotin ohne Auflage ein.

Es war am 15. Juni 2021 um 10.15 Uhr, als plötzlich die Lustheide in Not war. Ortskundige wissen, dass das die südliche Begrenzungsstraße von Refrath ist, ganz unromantisch auch L 136 genannt. Elisabeth Müller (Name geändert) wollte an diesem Vormittag ihren Arzt konsultieren und entdeckte schon von der Straße aus auf dem Parkplatz des Mediziners einen freien Stellplatz.

VW-Bus mit beschädigt

Das dachte sie zumindest, denn als sie näher kam, stellte sie fest, dass da schon zwei Fahrräder standen. Davon ließ sie sich aber nicht entmutigen. Sie legte den Rückwärtsgang ein, um in eine andere Parklücke zu stoßen.

Schon klar, was dann passierte: Es war nicht der Rückwärts-, sondern der Vorwärtsgang, und das irritierte sie so sehr, dass sie ordentlich auf die Bremse trat, die sich dann aber leider als Gaspedal entpuppte. Ihr Wagen schoss vorwärts in eine Hecke und erwischte dabei eine Laterne. Diese wiederum kippte um und riss einen auf dem Nachbargrundstück geparkten alten VW-Bus mit ins Unglück, indem sie ihm das Dach zertrümmerte.

Geschockt im Auto gesessen

Am Ende belief sich der Fremdschaden an Hecke, Laterne und Autodach auf 6150 Euro. „Ja, so war es“ räumte Rechtsanwalt Dr. Martin Andreae, der Verteidiger, unumwunden ein. Jedoch sei das kein Fall für den Strafrichter, sondern ein nur einfacher Fahrfehler gewesen. Das sagte im weiteren Verlauf der Verhandlung auch Elisabeth Müller selbst. „Es war ein heißer Sommertag“, erinnerte sie sich, aber ihr sei zu Beginn der Fahrt keineswegs schwindelig gewesen.

Nach dem Unfall habe sie geschockt im Auto gesessen, „dann kamen die Angestellten raus und kümmerten sich sehr nett um mich.“ Sie fragten, ob sie die Polizei und den Sohn verständigen sollten.

Führerschein zunächst eingezogen

Nach einer Stunde sei die Polizei gekommen. Der erste Beamte habe sie korrekt behandelt, doch der dann die Bildfläche betretende zweite Polizist habe weder sich selbst vorgestellt noch ihr gesagt, was das für ein Gerät sei, dass er ihr da plötzlich vor die Nase gehalten habe.

Wie sich herausstellte, war es ein Alkoholtestgerät, mit dem Elisabeth Müller in ihrem 61-jährigen Autofahrerinnenleben noch nie Bekanntschaft gemacht hatte. Ihr Blutdruck sei in der Situation natürlich sehr hoch gewesen. Normalerweise sei das aber nicht der Fall: „Dafür nehme ich Medikamente.“ Wie auch immer: Der Führerschein wurde erst einmal einkassiert, nach vier Wochen bekam sie ihn aber dank eines Landgerichtsbeschlusses wieder ausgehändigt.

„Wir können ein Fass aufmachen oder auch nicht“

Nach dieser frisch und ohne Stocken vorgetragenen Einlassung standen die versammelten Juristen vor der Frage, wie sie weiter verfahren sollten. Von den beiden Polizeibeamten war der eine entschuldigt, der andere nicht erschienen, und außerdem wäre womöglich noch ein medizinisches Gutachten zur Fahrtüchtigkeit der alten Dame fällig geworden. „Wir können ein Fass aufmachen oder auch nicht“, überlegte Richter Güven laut und bekam sowohl vom Staatsanwalt als auch vom Verteidiger deutliche Signale, es doch zu lassen. Weder vor noch nach ihrer Unglücksfahrt sei die Angeklagte jemals im Straßenverkehr oder anderweitig aufgefallen.

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Verteidiger Andreae bekundete zudem den Verzicht auf eine etwaige Entschädigung für den vorübergehenden Führerschein-Entzug, und damit war die Sache ohne Urteil dann erledigt.