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Feuerwehr-NeubauBergisch Gladbach untersucht Grundstück nach möglichem Biotop

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An der Frankenforster Straße soll die Feuer- und Rettungswache entstehen.

Bergisch Gladbach – Die Fachgutachter haben alle Bausteine der Machbarkeitsstudie geprüft und einen Strich darunter gesetzt: Nach jetzigem Kenntnisstand gebe es keine Dinge, „die eine Realisierung der Feuer- und Rettungswache 2 auf dem vorgesehnen Flurstück (im Stadtteil Frankenforst an der Frankenforster Straße, d.Red) unmöglich erscheinen lassen.“ Zu diesem Ergebnis kommt die „VBD Beratungsgesellschaft für Behörden“ aus Köln.

Im Ausschuss für Infrastruktur wird das Ergebnis am Dienstag der Politik vorgestellt. Einzig ein Schallgutachten ist noch in Arbeit. Aber auch hier wird erwartet, dass es „keine harten Planungsschranken“ geben werde. Die Stadt rät der Politik, ein Startkommando für das Planungsrecht zu geben: Das Bebauungsplanverfahren soll alsbald begonnen werden, ein Aufstellungsbeschluss folgen.

Baumfalke, Wespenbussard. Schwarzspecht

Ein Fragezeichen räumt die Beratungsgesellschaft allerdings ein. Es geht um ein möglicherweise besonders schutzwürdiges Biotop im Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Schutzgebiet, das die Mitglieder des Bündnisses Heideterrasse (unter anderem der Bergische Naturschutzverein RBN) ausgemacht haben: Stieleichen-Hainbuchenwald mit Mittelspecht, Schwarzspecht, Wespenbussard und Baumfalke. Die Gutachter, ein beauftragtes Büro aus Bonn, hatten dazu ermittelt, dass es für die schutzwürdigen Arten „im Wirkraum des Vorkommens“ keine erhebliche Beeinträchtigung geben werde. Die FFH-relevanten Arten seien „im Eingriffsraum nicht nachgewiesen“ worden. Ein Verlust des Lebensraums, aufgeführt werden Baumhöhlen und Altbäume, könne in der Umgebung durch geeignete Maßnahmen wie künstliche Baumhöhlen und Altbaumschutz in umgebenden Wäldern sichergestellt werden. Eine vertiefende Untersuchung hatten die Gutachter als nicht erforderlich angesehen, was die Kritiker der Naturschutzverbände auf den Plan gerufen hatte.

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Die Abschluss-Gutachter betonen nun, dass die FFH-Frage sogar vertiefend überprüft werden müsse. Empfohlen wird dies im ersten Schritt des Bebauungsverfahrens, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Ausdrücklich erwähnt werden vom Büro VBD die Untersuchungen des Bündnisses Heideterrasse und ihre „Stellungnahme zur vegetationskundlichen Wertigkeit“. Der Kontakt zur Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung sei bereits erfolgt. Als nächstes stehe die Einbindung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) an. Die Stadtverwaltung betont, dass zur „endgültigen Klärung“, ob das Grundstück ein nicht kartiertes schutzwürdiges Biotop aufweise, die Landesbehörde gehört werden sollte. Diese Fachbehörde sollte „zeitnah“ eingebunden werden in das Planungsverfahren.