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Prozess beginntGladbacher soll Vermieter mit heißem Wasser übergossen haben

Lesezeit 3 Minuten
Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Tatort Dolmanstraße: In einem Mehrfamilienhaus auf der Refrather Hauptstraße soll ein 50-jähriger Mieter seinen Vermieter mit heißem Wasser übergossen haben, als dieser auf einer Stehleiter nach oben kletterte, um von der Balkonbrüstung des Mieters Küchenabfälle zu entfernen. Jetzt steht der inzwischen in den Rhein-Erft-Kreis umgezogene Mieter wegen gefährlicher Körperverletzung in Bensberg vor Gericht. Dagegen ist der Vermieter einen Monat nach dem Vorfall verstorben.

Am ersten Prozesstag bestreitet Karl Heinrich P. (Namen geändert) jede Schuld und beschreibt sich als Opfer eines skrupellosen Vermieters. Angeklagt sind zwei Vorwürfe: Neben den Verbrennungen ersten und zweiten Grades, die Vermieter Willi S. erlitt, geht es auch um elffachen Betrug. Denn P. soll die ihm vom Jobcenter als Miete überwiesenen 450 Euro gar nicht oder nur teilweise an den Vermieter weitergeleitet, ohne das dem Amt mitzuteilen. So seien 3375 Euro Schaden entstanden.

Angeklagter bestreitet die Vorwürfe

P. bestreitet beide Vorwürfe: Er habe das Jobcenter nicht betrogen, sondern eine Mietminderung vorher angekündigt. Denn der Vermieter habe ihm schriftlich eine andere Wohnung in Bergisch Gladbach vermietet, ihm dann aber das feuchte und verschimmelte Quartier in Refrath zugewiesen.Auch die Heißwasser-Attacke bestreitet P. Die Sache sei ganz anders gelaufen.

Als umweltbewusster Tierfreund habe er nichts dagegen, wenn sich Insekten an den von ihm auf der Fensterbank im Obergeschoss platzierten Obst- und Gemüseschalen labten. „Wenn dort Obstschalen ausliegen, freut das die Bienen. Das hat mir auch die Kreisverwaltung bestätigt.“

Vermieter soll gegen Gefäß gestoßen sein

Am 16. August 2020 sei sein Vermieter schon zum zweiten Mal über eine Leiter nach oben geklettert, um Schalen zu entfernen. Dabei sei S. wohl selbst gegen ein mit heißem Wasser gefülltes Biomüll-Gefäß auf der Fensterbank gestoßen.

Das Bild des friedfertigen Bienen-Freundes trübte sich leicht ein, als Richterin Birgit Brandes die Vorstrafen verlas. Neun Eintragungen hatte der gescheiterte Speditionsunternehmer. Brandes: „Das Wort Körperverletzung zieht sich durch Ihren Zentralregisterauszug.“

Sohn berichtet von den Aussagen des Vaters

Ganz anders als der Angeklagte beschrieb Dr. Peter S. (45), der Sohn des Verstorbenen und Zeuge vom Hörensagen, seine Eindrücke. „Ich war zu der Zeit in Urlaub, mein Vater rief mich aus der Notaufnahme an und schilderte mir alles.“ Danach habe sein Vater nach Beschwerden anderer Mieter über das angelockte Ungeziefer mit einer Leiter auf ein Garagendach klettern wollen, um von dort aus die Schalen herunterzufegen. Dabei habe ihn der Angeklagte übergossen.

Diese Darstellung bestätigte auch Elvira S., die geschiedene Ex-Frau des Verstorbenen. „Wegen der Insekten habe ich meinen Ex-Mann angerufen. Als er auf der zweiten Sprosse stand, kam das Wasser von oben.“ Sie habe hochgeschaut, da habe der Angeklagte mit verschränkten Armen grinsend gestanden.

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Als dritte Zeugin konnte Mieterin Klara S. (64) zwar zu der Körperverletzung nicht viel sagen, wohl aber zum Vermieter: Ihr seien 86 Quadratmeter vermiet worden, eine Nachmessung habe aber nur 62 ergeben.

Der Prozess wird fortgesetzt. Am zweiten Verhandlungstag soll ein nachträglich benannter Entlastungszeuge aussagen. Der Mann habe in der Eifel aufgetrieben werden können und werde aussagen, dass er mit dem Angeklagten zusammen in der Wohnung Reparaturen ausgeführt habe und kein Wasser heruntergeschüttet worden sei.