Schluss mit TempowechselStadt Bergisch Gladbach ändert Regelung vor Grundschulen
Bergisch Gladbach – Vor Grundschulen klappte die Stadt bislang immer um: Zu Ferienzeiten setzte das Ordnungsamt Tempo 30 außer Kraft und erlaubte Autofahrern, mit 50 an den Bildungsstätten vorbeizufahren. Die 30er-Schilder hatte die Stadt extra mit Klappmechanismus angeschafft.
In diesen Osterferien ist es anders. Es wird nichts zugeklappt. Vor allen Grundschulen gilt weiter Tempo 30. Wer sich nicht dran hält, läuft Gefahr, geblitzt zu werden.
Pädagogische Angebote in den Schulen laufen auch während der Ferien
Angestoßen hat die Veränderung eine Eingabe des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC aus dem vergangenen Jahr. Die Fürsprecher der Radfahrer um ihren Kreisvorsitzenden Bernhard Werheid waren bei der Stadt vorstellig geworden und hatten auf den Betrieb der Offenen Ganztagsschulen hingewiesen.
Diese pädagogischen Angebote, die es flächendeckend an den Bergisch Gladbacher Grundschulen gibt, laufen auch in den Ferien durch. Die Kinder gehen weiter zu Fuß zur Schule oder nehmen das Rad. Dass Autofahrer, bitte schön, auch in den Ferienzeiten langsamer zu fahren haben, war Kern des ADFC-Anliegens.
Gladbacher Tempo-30-Fall beschäftigt nun das Land
„Der Auslöser für die Änderungen der Tempo-Regelung ist eine Eingab des ADFC gewesen“, berichtet Martin Rölen aus der Pressestelle der Stadt. Es sei sinnvoll, das 30er-Limit auch zu den Ferienzeiten gelte. Aber „einfach so“ kann die Stadt nicht handeln: Es gibt Vorschriften, an die sich die Verwaltung zu halten hat. Der Gladbacher Tempo-30-Fall beschäftigt mittlerweile das Land.
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Wie überall in Deutschland, ist die Geschwindigkeitsreduzierung behördlich geregelt. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung blätterten die Verkehrsexperten der Stadt und stießen auf einen Einschub „Neben- und Nachnutzung“. Diese Nutzung außerhalb des schulischen Unterrichts erlaube die Beibehaltung von Tempo 30 auch in den Ferienzeiten.
Übergeordnete Behören sollen Gewissheit bringen
Der Passus der „Nachnutzung“ ist allerdings auslegbar, weshalb sich die Stadt bei höherer Stelle aktuell rückversichert. Frage: Ist der OGS-Betrieb eine Nebennutzung im Sinne der Verwaltungsvorschrift? Kontakt zu Kreisverwaltung und Bezirksregierung sei aufgenommen worden, berichtet der Sprecher. Es sei sogar möglich, dass der Vorgang aus Bergisch Gladbach das NRW-Verkehrsministerium beschäftige.
Obwohl eine endgültige Auskunft der Oberbehörden noch ausstehe, seien in den Osterferien die Schilder nicht zugeklappt worden. Der Sprecher lässt allerdings keinen Zweifel daran, dass der Unterricht im Offenen Ganztag als „Nebennutzung“ zu interpretieren ist. Um juristisch auf der sicheren Seite zu stehen, soll Auskunft der übergeordneten Behörden kommen.