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Verdacht auf KinderpornografieMann in Bergisch Gladbach angeschossen – Köln und Bonn ermitteln

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Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen zu sogenannter Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch. Archivfoto)

Der Tatverdächtige soll auf einer Tauschplattform im Darknet Kinderpornografie hochgeladen haben. Er soll zwei Polizeibeamte bei einer Durchsuchung angegriffen haben. (Archivfoto)

Ein Mann steht im Verdacht, im Darknet kinderpornografische Videodateien hochgeladen zu haben. Spezialkräfte durchsuchten seine Wohnung.

Es war ein Einsatz wegen des Verdachts des „bandenmäßigen Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten“, den die Polizei mit Spezialeinsatzkräften in Bergisch Gladbach am vergangenen Freitag in Bergisch Gladbach durchführte. Bei der Durchsuchung wurde der 30 Jahre alte Tatverdächtige niedergeschossen.

Er hatte laut Polizei die Beamten mit mehreren „Gegenständen“ angegriffen. Daraufhin habe ein Polizeibeamter den Mann in Notwehr in den Oberkörper geschossen. Er wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Zwei Polizeibeamte wurden leicht verletzt.

Der verdächtige Bergisch Gladbacher ist noch in einem „kritischen Zustand“

Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer gestern auf Anfrage berichtete, befindet sich der 30-Jährige immer noch in einem „kritischen Zustand“, allerdings habe er die Intensivstation laut Aussage des Krankenhauses verlassen können. In dem Verfahren hat die Polizeiinspektion Bonn aus „Neutralitätsgründen“ die Ermittlungen übernommen. Es ist ein Standardverfahren, wenn Polizeibeamte selbst von Ermittlungen betroffen sind. In dem Fall übernimmt eine andere Polizeiinspektion - in diesem Fall Bonn.

Der Verletzte liegt in einem Krankenhaus, gegen ihn wurde noch kein Haftbefehl erlassen. Er steht im Verdacht, im Darknet kinderpornografische Videodateien hochgeladen zu haben. Er soll sich also keine Videos und Bilder angeschaut, sondern eigene Dateien angeboten haben.

Keine Aussage gab es von der Polizei zu Spekulationen, dass es sich bei dem 30-Jährigen um den Kopf einer Bande handeln könnte. Tatsächlich handelte es sich um einen einzelnen Durchsuchungsbeschluss. In der Vergangenheit wurden bei dem Verdacht einer bandenmäßigen Organisation Durchsuchungen an mehreren Orten durchgeführt.

Die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Datenträger werden nun von der zentralen Stelle „Cybercrime Nordrhein-Westfalen“, die bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingerichtet wurde, untersucht.