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Gladbacher Flutopfer kritisiert Land„Uns sind falsche Versprechungen gemacht worden“

Lesezeit 4 Minuten

Marianne Kappes und Stefan Müller haben alles verloren.

Rhein-Berg – „Bei mir tut sich gar nichts. Uns sind falsche Versprechungen gemacht worden“, kritisiert der Gladbacher Stefan Müller die schleppende Auszahlung von Hilfsgeldern aus dem Wiederaufbaufonds für Flutopfer. Auch an dem komplizierten Antragsverfahren sei er beinahe gescheitert. Ein Dilemma, das viele vom Juli-Starkregen Betroffene kennen.

„Rauf und runter auf allen Kanälen hieß es, uns wird schnell und unkompliziert geholfen“, ärgert sich Müller. Aber jetzt ist es schon drei Wochen her, dass er und seine Lebensgefährtin Marianne Kappes ihren Antrag auf Wiederaufbauhilfe beim Land NRW eingereicht haben. Jeden Tag kontrolliert der 55-Jährige sein E-Mail-Postfach. „Fehlanzeige“, sagt Müller ernüchtert.

Dabei möchte das Paar sich so schnell wie möglich an den Wiederaufbau ihres Heimes machen. Wie berichtet, hat die Flut am 14. Juli die Wohnung komplett zerstört. Die Hälfte des Hauses ist einsturzgefährdet und muss abgebrochen werden. Die Familie hat alles verloren, was sie besaß.

Land kann nicht sagen, wann Geld ausgezahlt wird

Für die Abwicklung der Zahlungen ist das Land NRW zuständig. Seitens Privathaushalten und Unternehmern in der Wohnungswirtschaft seien bisher rund 5600 Anträge an den Aufbaufonds gestellt worden. „Rund 500 Anträge befinden sich davon in der seit 1. Oktober aufgenommen Bewilligung. Sie bewegen sich derzeit auf dem Niveau von 13.000 Euro“, berichtet ein Sprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Im Klartext: Geld ist noch nicht geflossen.

Der Tag, an dem das Hochwasser das Haus von Stefan Müller zerstörte

Wann die Gelder ausgezahlt werden, kann der Pressesprecher nicht beantworten: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran“, betont er. Die Betroffenheit sei sehr unterschiedlich. Bei manchen sei nur der Keller vollgelaufen, andere hätten das ganze Haus verloren: „Die Angaben der Antragsteller müssen zumindest grundsätzlich auf Plausibilität überprüft werden, um Missbrauch zu verhindern.“

Gladbacher brauchte zwei Tage, um Antrag auszufüllen

Müller hat ganze zwei Tage gebraucht, um den Antrag auszufüllen. Verzweifelt ist er etwa daran, dass die Summen für die Schäden, die er eingetragen hat, als Minus-Beträge erschienen. Erst nach unzähligen nervenaufreibenden Versuchen sei er dahintergekommen, woran es gelegen habe. Als er sich Hilfe bei der Vor-Ort-Beratung holen wollte, kam er am Telefon nicht durch.

Welche Regeln für Fluthilfen gelten

Für Privatleute, Unternehmer und weitere Geschädigte der Hochwasserkatastrophe aus NRW stehen vorläufig 12,3 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern zur Verfügung. Menschen, deren Haus oder Wohnung zerstört wurde, können auf eine Förderung in Höhe von 80 Prozent rechnen. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand betragen gibt es bis zu 100 Prozent. Es gibt auch Entschädigungen für Schäden am Hausrat. Demnach stehen einem Ein-Personen-Haushalt 13.000 Euro zu. Die Anträge können bis 30. Juni 2023 über ein Online-Portal gestellt werden. Weitere Infos auf der Seite des Kommunal-Ministeriums. Kontaktdaten der Vor-Ort-Beratungen finden sich auf der Internetseite des Kreises. (ub)

„Ja, der Beratungsbedarf ist wirklich sehr hoch“, bestätigt Eva Burger, Sprecherin der Kreisverwaltung. Im Schnitt melden sich etwa 30 Hochwasser-Geschädigte pro Tag, die einen Termin in Bergisch Gladbach, Rösrath und Leichlingen vereinbaren wollen. Dabei sind Rösrath und Leichlingen wesentlich stärker gefragt als die Beratung im Kreishaus, sagt Burger.

Insgesamt seien bisher 250 bis 300 Beratungen durchgeführt worden. Die einzelnen Termine dauerten im Schnitt 90 Minuten. „Damit sind vier bis fünf Termine pro Tag und Beratungsstelle machbar“, erklärt Burger. Das Personal – es gibt pro Standort jeweils einen Arbeitsplatz – stelle teils die Kreisverwaltung, teils das Land.

Die Zusage des Landes NRW für die Laufzeit des Beratungsangebots gilt nur noch bis 12. November. Ob die Unterstützung darüber hinaus fortgesetzt werden könne, sei noch ungewiss. „Wir würden uns das wünschen. Die Nachfrage ist nach wie vor groß“, sagt Burger. Besonders wichtig sei die Beratung für Hilfesuchende ohne digitale Struktur oder entsprechende Kenntnisse.

Flut in Rhein-Berg: Gebäudeschaden liegt laut Gutachter bei 554.000 Euro

Eine Herausforderung beim Ausfüllen der Online-Anträge bestehe oft darin, Schätzungen abzugeben etwa zum Durchführungszeitraum oder zum Kostenumfang von Arbeiten, die beauftragt werden müssten, berichtet die Sprecherin des Kreises. Auch dabei stünden die Beraterinnen und Berater den Menschen zur Seite. „Inwieweit Antragsteller nachträglich Unterlagen einreichen dürfen, ist bislang offen“, erläutert Burger.

„Wir hoffen täglich darauf, dass Geld bei uns ankommt“, sagt Müller, „sonst kommen wir nicht voran“. Ein Sachverständiger hat den Gebäudeschaden mit 554.000 Euro beziffert. Nicht nur die Kosten für das Gutachten, auch die Rechnungen für den Einbau einer neuen Heizung oder die Neuverlegung von Stromleitungen mussten vorgestreckt werden.

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Zurzeit wohnt die Familie mit einem Sohn beengt in einer Zwei-Zimmer-Wohnung im nicht-zerstörten Hausteil, ausgestattet mit geliehenen Möbeln. Zum Glück sei die bisherige Mieterin kurz vor der Flutkatastrophe ausgezogen. „Sonst würden wir jetzt auf der Straße sitzen“, sagt Marianne Kappes. Andererseits gehen der 66-jährigen Eigentümerin jetzt Mieteinkünfte verloren, „ein wichtiger Bestandteil meiner Rente.“