Fußgänger fühlen sich in GefahrParkende Autos an der B506 in Bechen sorgen für Ärger
Kürten – Überhand genommen hat aus Sicht einiger Anlieger das Parken auf dem Mehrzweckstreifen der Kölner Straße hinter Kürten-Bechen. Während innerorts seit einiger Zeit auch Halteverbote gelten, darf außerhalb des Ortes auf den Mehrzweckstreifen geparkt werden. Bis in den nächsten Ort Weiden und weiter Richtung Wipperfeld sind die Extrastreifen angelegt. Auf mehreren Kilometern Länge gibt es dort beidseitig diese besondere Spur.
Außerhalb der Ortslagen fehlen allerdings Bürgersteige. Spaziergänger und Wanderer müssen dann auf die viel und schnell befahrenen Bundesstraße treten und an den abgestellten Fahrzeugen vorsichtig vorbeigehen. Viele Passanten fühlen sich dabei gefährdet. Auch bei der Gemeinde Kürten ist diese Problematik angekommen.
Entscheidend ist die Frist von 14 Tagen
Grundsätzlich sei dies als Parken im öffentlichen Verkehrsraum zulässig, erklärt auf Nachfrage Jürgen Stritzel, in der Kürtener Verwaltung für Verkehrsangelegenheiten zuständig. Entscheidend sei eine Frist von 14 Tagen. Falls Fahrzeuge und Hänger länger als zwei Wochen unbewegt dort stünden, seien sie nicht geparkt, sondern von Amtswegen dauerhaft abgestellt. Und dies sei nicht gestattet. Allerdings würden die Eigentümer und Halter diese 14-Tage-Frist umgehen, in dem sie ihre Fahrzeuge vor Ablauf der Zeit auf dem Seitenstreifen umparkten. Den Kollegen aus dem Ordnungsamt seien damit die Hände gebunden. Mehrmals in der Woche schicke die Gemeinde Kontrolleure in Sachen der Seitenstreifen los, erklärt Stritzel.
Auch bei herkömmlichen Firmen-Anhängern mit Logo und Beschriftung sei ein Einschreiten nicht möglich. Anders sei es bei Hängern nur mit Werbe-Aufbauten. Sie dienten reinen Werbezwecken und müssten von der Gemeinde genehmigt werden. Aus der Kürtener Verkehrsbesprechung heraus gebe es den Wunsch, das Seitenstreifenparken beim nächsten Treffen fachlich zu erörtern. An der Verkehrsbesprechung nehmen Vertreter der Verwaltung, des Rates sowie Experten der Kreispolizei und der Kreisverwaltung teil.
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Ein weiteres Problem besteht auf dem relativ neu eingerichteten Park-and-ride-Platz in Kürten-Spitze. Dort habe das Parken von Anhängern massiv zugenommen. „Wir werden den Park-and-ride-Platz deshalb mit einem Zusatzschild versehen. Künftig dürfen dort nur noch Pkw abgestellt werden“, kündigt Stritzel an. Die Dorfgemeinschaft aus Spitze habe im Advent vor lauter Anhängern kaum ihren Weihnachtsbaum auf dem Platz aufstellen können. Die Pkw-Anordnung habe die Folge, dass keine Mopeds oder Motorräder mehr in Spitze abgestellt werden dürften. Allerdings würden die wenigsten Motorradfahrer Park-and-ride-Plätze zum Umsteigen auf den Bus nutzen, meint der Verkehrsexperte. Die Beschränkung auf Pkw wird damit auch für den in nächster Zeit geplanten Ausbau des Parkplatzes gelten.