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Feuer in Unterkunft gelegtRösrather Brandstifter kommt dauerhaft in Klinik

Lesezeit 2 Minuten
Rösrather Feuerwehrleute stehen vor einem Einsatzfahrzeug.

Die Rösrather Feuerwehr musste ausrücken, um den Brand zu löschen. (Symbolfoto)

Das Landgericht hat einen Brandstifter aus Rösrath dauerhaft in eine Klinik eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährung gefordert.

Wegen schwerer Brandstiftung in schuldunfähigem Zustand aufgrund paranoider Schizophrenie hat das Kölner Landgericht am Dienstag einen 27-Jährigen dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen.

Der aus der westafrikanischen Elfenbeinküste stammende Mann hatte im Dezember 2022 in seinem Zimmer in einer Not-Unterkunft in Rösrath in einer Metallschüssel auf dem Fußboden Feuer gemacht. Angeblich, weil er sich etwas zu essen hatte zubereiten wollen.

Laut der Antragsschrift der Kölner Staatsanwaltschaft waren die Wände des Zimmers hernach völlig verrußt. Um die letzten Glutnester zu löschen, hatte die Feuerwehr den Fußboden herausreißen müssen. Das Zimmer, so hatte es eine Mitarbeiterin des Sozialamtes im Zeugenstand bekundet, sei lange Zeit nicht bewohnbar gewesen.

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Verteidigung forderte Freispruch

Zunächst war der Ivorer nach der Tat in Untersuchungshaft gekommen, später erfolgte dann eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in dem der Mann bis heute lebt und nach der nun getroffenen Entscheidung wohl noch lange wird leben müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Unterbringung des Mannes zur Bewährung gefordert. Als Bewährungsauflagen hatte die Behörde gefordert, dass der psychisch kranke Mann weiterhin seine Medikamente einnehmen müsse. Zudem sollte er regelmäßig seine Abstinenz von Alkohol und Drogen mit entsprechenden Screenings nachweisen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Beiden Anträgen folgte das Gericht nicht. Der Beschuldigte hatte am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen den Brand bedauert. Er hatte angegeben, dass er kein Feuer habe legen wollen. Der 27-Jährige hatte weiter ausgesagt, dass er seit der Tat keinen Alkohol und kein Marihuana mehr konsumiert habe. Zudem habe er regelmäßig Medikamente gegen seine psychische Krankheit genommen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof kann eingelegt werden.